Vorsicht, Betrug! Gewerbetreibende in Pentling alarmiert über falsche Werbung
Achtung: Gewerbetreibende in Pentling und Heßdorf erhalten betrügerische Angebote von einer nicht autorisierten Werbeagentur.
Vorsicht, Betrug! Gewerbetreibende in Pentling alarmiert über falsche Werbung
In den vergangenen Tagen wurden Gewerbetreibende im Gemeindegebiet von Pentling verstärkt von einer Werbeagentur kontaktiert, die aggressive Verkaufspraktiken an den Tag legte. Diese Agentur bietet einen vorgefertigten Publikationsvorschlag an, in dem die Veröffentlichung von Anzeigen in einer angeblichen Bürgerinfo-Broschüre angeboten wird. Doch wie die Gemeinde Pentling klarstellt, ist die Firma Graphic Media design, LLC aus Wilmington, USA, keineswegs von der Gemeinde beauftragt worden. Laut Pentling wird es auch eine zukünftige Bürgerbroschüre geben, bei der sich die Medienagentur durch ein Legitimationsschreiben der Bürgermeisterin ausweisen muss.
Die Situation ist keineswegs einzigartig, denn ähnliche Betrugsversuche wurden auch in Heßdorf beobachtet. Gewerbetreibende dort erhalten Verträge von einer vermeintlichen Marketing-Firma, die vorgibt, im Auftrag der Gemeinde Heßdorf zu handeln. Diese Informationen stellte die Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf klar. Die Betroffenen erhalten Fax-Nachrichten von der sogenannten „Werbeagentur WMI“, die einen Auftrag für Anzeigen in einer angeblichen Neuauflage des „Bürger-Info-Folder“ enthalten. Zwar arbeitet die Verwaltungsgemeinschaft tatsächlich an einer Neuauflage, doch die Angebote sind nicht von ihr und lassen stark darauf schließen, dass es sich um ein betrügerisches Unterfangen handelt.
Auffällige Praktiken und Risiken
Die betrügerischen Machenschaften richten sich nach dem gleichen Schema: Die Fax-Nachrichten enthalten einen kostenpflichtigen Auftrag, dessen Unterschrift zu einer über ein Jahr laufenden Vertragsbindung führen kann. Dieses Risiko ist besonders gravierend, da es keine Garantie gibt, dass die Bürgerinformationsbroschüre jemals erscheint. Die Verwaltungsgemeinschaft empfiehlt, die Fax-Mitteilungen zu ignorieren und keine Unterschriften zu leisten, da ähnliche Vertriebsversuche auch per E-Mail, Briefpost oder als Haustürgeschäft erfolgen könnten.
Dieser Fall ist Teil eines größeren Problems im Bereich der Werbung, das immer wieder von der Rechtsprechung aufgegriffen wird. So verbot das Landgericht Düsseldorf beispielsweise Werbung mit irreführenden Angaben, ähnlich wie auf der Website „warentest-deutschland.de“, die den Eindruck unabhängiger Produktbewertungen erweckte und damit Verbraucher täuschte. Solche Beispiele verdeutlichen, wie wichtig transparente und wahrheitsgemäße Kommunikation in der Werbung ist, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, wie Simon Gräser ausführlich darlegt.
Die Vorfälle in Pentling und Heßdorf sollten als Warnung für alle Gewerbetreibenden dienen. Es ist ratsam, bei Angeboten, die mit offiziellen Dokumenten oder prestigeträchtigen Namen werben, stets vorsichtig zu sein und im Zweifel die jeweiligen Gemeinden zu kontaktieren, um die Echtheit der Informationen zu überprüfen.