Neuer Bebauungsplan Rosenhof Ost IV: Bürger sind gefragt!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Am 10.11.2025 beschloss der Gemeinderat von Mintraching den Bebauungsplan „Rosenhof Ost IV“. Öffentlichkeitsbeteiligung bis 06.01.2026.

Neuer Bebauungsplan Rosenhof Ost IV: Bürger sind gefragt!

Der Gemeinderat der Gemeinde Mintraching hat am 10. November 2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Rosenhof Ost IV“ beschlossen. Dies geschieht im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 12a des Baugesetzbuches (BauGB). Der Entwurf des Bebauungsplans wurde an diesem Tag gebilligt, was den nächsten Schritt in der städtebaulichen Entwicklung der Region darstellt.

Die betroffenen Flächen befinden sich vor allem in den Flurnummern 15/2, 266/5, 236/3 und 236/5 in der Gemarkung Rosenhof. Im Sinne der Transparenz und der Einbeziehung des öffentlichen Interesses wurde beschlossen, eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie von Behörden und Trägern öffentlicher Belange durchzuführen.

Öffentliche Einsicht und Beteiligung

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 21. November 2025 bis einschließlich 6. Januar 2026 bei der Gemeinde Mintraching eingesehen werden. Die Einsichtnahme findet im Rathaus, Zimmer Nr. 4, durch eine Präsentation durch Herrn Weigert statt. Die Auslegungszeiten sind von Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, zusätzlich Montag bis Mittwoch von 13:00 bis 15:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 18:00 Uhr.

Auf Wunsch wird die Planung erläutert, und es besteht die Möglichkeit zur Äußerung. Stellungnahmen können während der gesamten Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Dies steht im Einklang mit den Vorgaben des BauGB, das verlangt, dass die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen informiert wird. Dazu zählen auch Kinder und Jugendliche, die ebenfalls zur Öffentlichkeit zählen.

Rechtlicher Kontext und Fristen

Laut dejure.org sind Entwürfe von Bauleitplänen mindestens 30 Tage im Internet zu veröffentlichen, wobei auch alternative Zugangsmöglichkeiten zu den Unterlagen bereitgestellt werden müssen. In diesem Fall ist die Gemeinde für den Inhalt der bereitgestellten Informationen zuständig.

Die Bekanntmachung der Veröffentlichung sowie die Frist für Abgabe von Stellungnahmen sind ebenfalls erforderlich, um sicherzustellen, dass alle Interessenvertreter die Möglichkeit haben, sich rechtzeitig zu äußern. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, was die Bedeutung der Befolgung der Fristen nochmals unterstreicht.

Dieses Verfahren entspricht den modernen Anforderungen an eine digitale und transparente Bauleitplanung, die durch das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren unterstützt wird und am 7. Juli 2023 in Kraft trat. Interessierte können zudem weitere Informationen zu laufenden Bauleitplanverfahren über das Geoportal Bayern abrufen.

Das Engagement der Gemeinde Mintraching in der Bürgerbeteiligung zeigt einen Schritt hin zu einer offenen und integrativen Stadtentwicklung, die die Meinungen der Bürger ernst nimmt. Die kommende Auslegungsfrist bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen und somit die Gestaltung ihres Wohnumfeldes mitzugestalten.