Mitarbeiter für Friedhofspflege in Illkofen gesucht – Starten Sie jetzt!
Erfahren Sie alles über die Stellenausschreibung für Pflegearbeiten am Friedhof Illkofen in der Gemeinde Barbing. Bewerbungsfrist: 31.12.2025.
Mitarbeiter für Friedhofspflege in Illkofen gesucht – Starten Sie jetzt!
Die Gemeinde Barbing, im Landkreis Regensburg mit etwa 6.000 Einwohnern, sucht derzeit eine(n) Mitarbeiter/-in für Pflegearbeiten am Friedhof Illkofen. Diese Stelle wird in Form einer geringfügigen Beschäftigung angeboten. Interessierte Bewerber sollten ihre Unterlagen bis spätestens 31.12.2025 einreichen, um Teil eines wichtigen und verantwortungsvollen Arbeitsbereichs zu werden.
Zu den Tätigkeiten gehören die gärtnerische Pflege und Unterhaltung der Friedhofsanlage sowie der Winterdienst, einschließlich Räum- und Streudienst. Im Sommer umfasst die Arbeit zudem die Bewässerung der Pflanzen. Daher wird eine flexible, selbständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise verlangt. Die Vergütung erfolgt leistungsgerecht nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), und die Stelle ist unbefristet. Darüber hinaus wird bei gleicher Eignung Schwerbehinderten der Vorzug gegeben.
Bewerbungsmodalitäten und Ansprechpartner
Bewerbungsunterlagen können postalisch an die Gemeinde Barbing, Personalverwaltung, Kirchstr. 1, 93092 Barbing, gesendet werden. Es wird empfohlen, nur Kopien der Unterlagen zu verwenden, da diese nach Abschluss des Verfahrens datenschutzkonform vernichtet werden. Alternativ ist eine Bewerbung per E-Mail möglich. Für Informationen steht Herr Eicher unter der Telefonnummer 09401/9229-16 oder per E-Mail an eicher@barbing.de zur Verfügung. Auch Frau Lederer kann unter Tel.: 09401/9229-18 erreicht werden.
Minijobs im öffentlichen Dienst sind eine bedeutende Option für viele Arbeitssuchende. Diese geringfügigen Beschäftigungen, die auch als „556 €-Jobs“ bekannt sind, ermöglichen es, bis zu 556 Euro im Monat zu verdienen, ohne dass dafür Sozialabgaben oder Steuern anfallen. Solche Jobs sind besonders attraktiv und bieten zahlreiche Vorteile, sowohl finanzieller als auch rechtlicher Natur.
Rechte und Rahmenbedingungen von Minijobs
Minijobber im öffentlichen Dienst genießen zahlreiche Rechte, darunter den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie Kündigungsschutz. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Minijob-Grenze auf 556 Euro monatlich angehoben, was dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde entspricht, wie die Plattform Kommunalforum berichtet. Diese Regelung stimmt mit den Vorgaben des SGB IV überein, das deutsches Sozialrecht regelt.
Die Arbeitsbedingungen unterscheiden sich zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten: Beamte sind nicht sozialversicherungspflichtig, während tarifgebundene Minijobber eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben. Trotz dieser Unterschiede haben alle Minijobber im öffentlichen Dienst gleiche Rechte, ähnlich wie Vollzeitbeschäftigte. Sie haben Anspruch auf Mutterschutz, Elternzeit sowie Riester-Förderung.
Die Entwicklungen der gesetzlichen Regelungen für Minijobs, einschließlich der Erhöhung der Verdienstgrenze, demonstrieren das Engagement des Landes, flexible Arbeitsmodelle zu bieten, die den Bedürfnissen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerecht werden. Für alle, die an einer Anstellung in der Gemeinde Barbing interessiert sind, bietet diese Ausschreibung eine hervorragende Gelegenheit, sich zu bewerben und Teil eines wichtigen kommunalen Dienstes zu werden.
Für weitere Informationen zur Stellenausschreibung besuchen Sie bitte die Gemeinde Barbing. Details zu Minijobs im öffentlichen Dienst können auf Kommunalforum und Öffentlicher Dienst eingesehen werden.