Sanierungssatzung beschlossen: Kallmünz' Ortskern wird attraktiver!

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Kallmünz plant eine Sanierung des Ortskerns zur Verbesserung der Attraktivität und Funktionsfähigkeit. Stellungnahmen bis 28.10.2025.

Kallmünz plant eine Sanierung des Ortskerns zur Verbesserung der Attraktivität und Funktionsfähigkeit. Stellungnahmen bis 28.10.2025.
Kallmünz plant eine Sanierung des Ortskerns zur Verbesserung der Attraktivität und Funktionsfähigkeit. Stellungnahmen bis 28.10.2025.

Sanierungssatzung beschlossen: Kallmünz' Ortskern wird attraktiver!

Am 11. September 2025 hat der Marktgemeinderat Kallmünz einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung des Ortskerns beschlossen. Die Aufstellung einer Sanierungssatzung für den „Marktkern Kallmünz“ wurde einstimmig gefasst. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, städtebauliche Missstände zu beseitigen und die Funktionsfähigkeit sowie Attraktivität der Region zu erhöhen. Zu den festgestellten Missständen zählen die anhaltende Leerstandsproblematik, verkehrliche Konflikte und der Sanierungsbedarf an bestehenden Gebäuden.

Eines der Hauptziele der neuen Satzung ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln, die zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Verfügung stehen. Das Sanierungsgebiet umfasst eine Fläche von 224.049 m². Der aktuelle Entwurf der Sanierungssatzung wird vom 22. September bis zum 28. Oktober 2025 auf der Webseite der Gemeinde einsehbar sein. Bürger sind eingeladen, während dieser Auslegungsfrist ihre Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift abzugeben.

Beteiligung der Bürger und Fristen

Die fristgerecht eingereichten Stellungnahmen werden in die Beschlussfassung einfließen, während verspätete Einwendungen nicht berücksichtigt werden, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte. Ergänzend liegen die Unterlagen auch im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Kallmünz zur Einsichtnahme aus, das werktags zu bestimmten Zeiten geöffnet ist. Rückfragen können an das zuständige Fachbüro gerichtet werden.

Gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) hat die Gemeinde die Möglichkeit, Gebiete förmlich als Sanierungsgebiete festzulegen. Diese Festlegung erfolgt durch den Beschluss einer Sanierungssatzung, die unter anderem die spezifischen Missstände dokumentiert und Maßnahmen zur Sanierung umreißt. Die Frist für die Durchführung der Sanierung soll nicht länger als 15 Jahre betragen; eine Verlängerung ist jedoch unter bestimmten Bedingungen möglich. Diese Regelungen ermöglichen eine zielgerichtete und effektive Sanierung der betroffenen Gebiete.

Städtebauförderung als Unterstützung

Um die Sanierungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen, stehen im Bundeshaushalt 2024 etwa 790 Millionen Euro für die Städtebauförderung bereit. Diese staatliche Förderung ist Teil eines umfassenden Programms, das bereits seit über 50 Jahren besteht und die nachhaltige Stadtentwicklung in Deutschland fördert. Zu den Hauptzielen zählen die Stärkung von Innenstädten und Ortszentren, die Stabilisierung sozial benachteiligter Quartiere sowie die nachhaltige Verbesserung städtebaulicher Strukturen, insbesondere in Gebieten mit Funktionsverlusten.

Die Programme der Städtebauförderung umfassen unter anderem die „Lebendigen Zentren“ sowie den Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ (ZIZ), welches 220 Städten und Gemeinden mit bis zu 5 Millionen Euro pro Projekt Unterstützung bietet. Die Antragsberechtigten sind Städte und Gemeinden, die die Förderanträge an die zuständigen Landesministerien stellen müssen.

Insgesamt zeigen die Maßnahmen der Kallmünzer Kommune und die umfassenden Fördermöglichkeiten des Bundes, dass eine nachhaltige Stadtentwicklung auch in kleinen Gemeinden möglich ist. Die kommende Sanierungssatzung stellt somit einen Meilenstein in der Bürgerbeteiligung und der Stadtgestaltung dar und könnte entscheidend zur Aufwertung des Ortskerns beitragen.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite der Gemeinde Kallmünz, die Seite von dejure.org zur Sanierungssatzung sowie die Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.