Gemeinderat Brunn: Bauprojekte und Wahlhelfer-Gelder entschlossen beschlossen!
Erfahren Sie über die aktuellen Bauprojekte und kommunalen Entscheidungen der Gemeinde Brunn Kreis Regensburg aus der Sitzung am 13.11.2025.
Gemeinderat Brunn: Bauprojekte und Wahlhelfer-Gelder entschlossen beschlossen!
Am 13. November 2025 tagte der Gemeinderat der Gemeinde Brunn und genehmigte mehrere Bauanträge, die sowohl Erweiterungen als auch Neubauten umfassen. Unter anderem wurde die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses in der Forststraße sowie der Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Eglsee, Hochweg, genehmigt. Zusätzlich erhielt der Bau eines Zweifamilienhauses in Brunn, Eichenweg, die Zustimmung. Diese Maßnahmen sind Teil der Anpassungen im Rahmen des neuen Baugesetzbuches, bekannt als „Bauturbo“, das am 17. Oktober 2025 den Bundesrat passiert hat. Gemeinde Brunn berichtet, dass das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der Änderungen im Baugesetzbuch erteilt wurde, was bedeutet, dass die Vorhaben zügig umgesetzt werden können, ohne dass es zu Ablehnungen durch das Landratsamt kommt.
Zu den weiteren genehmigten Bauvorhaben zählt die Änderung einer Garage in Brunn, Wiesenweg, sowie Anbauten eines Technikraumes und eines Heulagers in Kirchhof. Auch ein Bauantrag für eine Doppelhaushälfte in Frauenberg wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren bekannt gegeben. Die Gemeinde Brunn äußerte keine Einwände zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hemau, da keine Belange betroffen sind. Diese Entwicklung steht im Kontext des „Bauturbo“, der darauf abzielt, regionale Bauvorhaben zu beschleunigen, indem er einige Anforderungen reduziert und damit die Planung und Genehmigung vereinfacht.
Wie der Bauturbo den Wohnungsbau ankurbelt
Der „Bauturbo“ sieht unter anderem vor, dass für einen Zeitraum von fünf Jahren Sonderregelungen im Baugesetzbuch in Kraft treten. Diese umfassen unter anderem die Möglichkeit, Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften vorzunehmen, was eine schnellere Schaffung von Wohnraum ermöglicht. Die Anpassung des § 246e BauGB erlaubt die Zulassung zusätzlicher Wohnungen nach einer dreimonatigen Prüfung, während § 31 Absatz 3 BauGB eine Erhöhung der Wohnbebauung über die Vorgaben des Bebauungsplans hinaus ermöglicht Haufe.
Zusätzlich wurde der Umwandlungsschutz für Mietwohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert. Der Regierungsentwurf des „Bauturbo“ zielt darauf ab, die Effizienz im Wohnungsbau zu steigern, was angesichts des aktuellen Rückgangs bei Baugenehmigungen, der im Jahr 2024 bei nur 215.300 genehmigten Wohnungen lag und einen Rückgang von rund 17 % im Vergleich zum Vorjahr bedeutete, besonders wichtig ist. BBSR sieht diesen Rückgang als das niedrigste Jahresergebnis seit 2010, was sowohl Einfamilien- als auch Mehrfamilienhäuser betrifft.
Die Ursachen für diese rückläufigen Zahlen sind komplex, hängen jedoch unter anderem mit der Bevölkerungsentwicklung zusammen. Besonders in ländlichen Räumen werden trotz insgesamt gesunkener Genehmigungszahlen Höchstwerte in der Genehmigung von Einfamilienhäusern verzeichnet, während gleichzeitig in Großstädten ein starkes Nachlassen der Bautätigkeit zu beobachten ist. So haben die acht größten Städte Deutschlands im vergangenen Jahr fast 23 % weniger Baugenehmigungen ausgestellt, was die Herausforderungen im Wohnungsbau eindrücklich unterstreicht.