Änderungen in Thalmassing: Unterbringung unbegleiteter Ausländer betroffen
Die Gemeinde Thalmassing informiert am 4.09.2025 über Änderungen hinsichtlich der Unterkunft unbegleiteter Ausländer.

Änderungen in Thalmassing: Unterbringung unbegleiteter Ausländer betroffen
Die Gemeinde Thalmassing informiert über aktuelle Änderungen im Wohnhaus am Peuntweg 7. Wie am 4. September 2025 bekanntgegeben wurde, ist dort keine Wohngruppe für unbegleitete minderjährige Ausländer mehr vorhanden. Derzeit leben lediglich drei unbegleitete volljährige Ausländer in der Einrichtung. Trotz der Schließung der Wohngruppe bleibt das Objekt als Unterkunft weiterhin vom Landratsamt Regensburg angemietet.
Das Landratsamt wird in Zukunft über die weitere Belegung des Wohnhauses mit volljährigen Ausländern informieren. Für Rückfragen stehen verschiedene Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung: Herr Damm, Sachgebietsleitung für Sicherheitsrecht im Landratsamt, kann unter der Telefonnummer 0941/4009-266 oder per E-Mail unter auslaenderamt@lra-regensburg.de kontaktiert werden. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, sich direkt an den Bürgermeister Raffael Parzefall zu wenden, erreichbar unter 01708141864 oder über die Gemeindeverwaltung.
Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer in Deutschland
Die Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer in Deutschland bleibt angespannt. Laut einem Bericht der Bundesregierung, auf den sich bundestag.de bezieht, lebten zum Stichtag 30. Juni 2025 insgesamt 22.004 ausländische unbegleitete Minderjährige in der Obhut der Kinder- und Jugendhilfe. Dies markiert einen Rückgang im Vergleich zu den vorangegangenen Jahren, bleibt jedoch über den Zahlen von 2021.
Ein zentraler Aspekt der Herausforderungen, mit denen Länder und Kommunen konfrontiert sind, ist der Mangel an geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten und Fachkräften. Viele unbegleitete Minderjährige sind vorübergehend in Hotels, Jugendherbergen und Hostels untergebracht, da die Standardanforderungen in der Unterbringung in einigen Fällen gesenkt wurden. Die Fluchtbewegungen, besonders aus der Ukraine, haben die Herausforderung zusätzlich verstärkt.
Rechtliche Rahmenbedingungen für unbegleitete Minderjährige
Unbegleitete Minderjährige sind Personen, die ohne verantwortliche Erwachsene in die EU reisen oder dort zurückgelassen werden. Laut Informationen von bamf.de werden diese Kinder und Jugendlichen zunächst vom zuständigen Jugendamt in Obhut genommen. Während dieser Inobhutnahme erfolgt ein Erstscreening, das den Gesundheitszustand und das Alter der Minderjährigen überprüft.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar definiert. Für unbegleitete Minderjährige gelten besondere Anforderungen im Asylverfahren, insbesondere in Bezug auf das Kindeswohl. Sie müssen bis zur Volljährigkeit von einem Vormund vertreten werden, und der Asylantrag muss durch das Jugendamt, den Vormund oder einen zusätzlichen Pfleger gestellt werden. In 2023 stellten 15.269 unbegleitete Minderjährige einen Asylerstantrag, mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr, was die Dringlichkeit der aktuellen Situation unterstreicht.
Die Lebensrealitäten unbegleiteter minderjähriger Ausländer sind komplex und erfordern eine umfassende Betrachtung der rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen. Angesichts der anhaltenden Herausforderungen in der Unterbringung und Betreuung bleibt die Unterstützung dieser vulnerablen Gruppe eine gesellschaftliche Aufgabe.