Kreistagswahl 2026: So wählen Sie richtig im Landkreis Neu-Ulm!
Am 8. März 2026 findet die Kreistagswahl im Landkreis Neu-Ulm statt. Erfahren Sie alles Wichtige zur Stimmabgabe und Sitzverteilung.
Kreistagswahl 2026: So wählen Sie richtig im Landkreis Neu-Ulm!
Am 8. März 2026 finden im Landkreis Neu-Ulm die Kreistagswahlen statt, die im Rahmen der allgemeinen Kommunalwahlen in Bayern durchgeführt werden. Wie die Webseite des Landkreises Neu-Ulm berichtet, sind insgesamt 70 Mandate zu vergeben. Diese Wahlen sind von großer Bedeutung, da der Kreistag über wesentliche Angelegenheiten des Landkreises entscheidet.
Die Amtszeit der neu gewählten Mitglieder beträgt sechs Jahre und beginnt am 1. Mai 2026. Bemerkenswert ist, dass im März 2026 keine Landratswahl stattfindet, da die derzeitige Landrätin Eva Treu bereits im Januar 2024 gewählt wurde. Rund 138.500 Bürger sind wahlberechtigt und können ihre Stimme abgeben.
Wahlmodalitäten und Stimmabgabe
Die Stimmabgabe erfolgt durch verschiedene Methoden, die den Wählern Flexibilität bieten. Die gängigen Verfahren beinhalten:
- Panaschieren: Wählen von Bewerbern verschiedener Listen.
- Kumulieren: Bis zu drei Stimmen für individuelle Bewerber vergeben.
- Personenwahl: Stimmen auf Bewerber aus verschiedenen Listen verteilen.
- Listenwahl: Annahme einer gesamten Liste durch ein „Listenkreuz“.
Es ist zu beachten, dass die Höchststimmenzahl nicht überschritten werden darf und die Kennzeichnung eindeutig sein muss. Ein interaktiver Muster-Stimmzettel wird ab Mitte Februar 2026 auf der Homepage des Landratsamts Neu-Ulm verfügbar sein, um den Wählern eine informierte Entscheidung zu ermöglichen.
Verfahren zur Sitzverteilung
Die Ergebnisse der Wahlen werden gemäß dem Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers verteilt. Wie das Bayerische Staatsministerium des Innern erklärt, werden die Gesamtstimmenzahlen der Wahlkreisvorschläge durch ungerade Zahlen wie 1, 3, 5, 7 usw. geteilt, um die Sitze zuzuordnen. Bei gleichen Ansprüchen auf einen Sitz entscheidet die größere Stimmenzahl der in Betracht kommenden Person, und bei Stimmengleichheit erfolgt eine Entscheidung durch Los.
Ein Beispiel zeigt die Verteilung von Sitzen in einer hypothetischen Gemeinde mit 7.000 Einwohnern. Dort würden insgesamt 20 Gemeinderatssitze vergeben, basierend auf 47.502 gültigen Stimmen. Die Verteilung könnte wie folgt aussehen:
| Partei | Stimmanzahl | Sitze |
|---|---|---|
| A-Partei | 20.554 | 9 |
| B-Partei | 8.712 | 4 |
| C-Partei | 8.270 | 3 |
| D-Wählergruppe | 9.177 | 4 |
| E-Wählergruppe | 789 | 0 |
Die Kreistagswahl im Landkreis Neu-Ulm bietet den Bürgern die Möglichkeit, aktiv an der politischen Gestaltung ihrer Region teilzunehmen und wichtige Entscheidungen zu beeinflussen. Weitere Informationen können auf der Webseite des Landkreises Donaustauf eingesehen werden.