Lärmintensive Schienenerneuerungen in Sünching und Mangolding angekündigt!
DB InfraGO AG führt zwischen dem 29. September und 3. Oktober 2025 Schienenerneuerungen durch. Lärmbelästigung erwartet.

Lärmintensive Schienenerneuerungen in Sünching und Mangolding angekündigt!
Die DB InfraGO AG plant umfangreiche Schienenerneuerungen im Abschnitt zwischen Sünching und Mangolding. Diese Arbeiten sind für den Zeitraum vom 29. September bis zum 3. Oktober 2025 angesetzt. Wie die Gemeinde Riekofen berichtet, sind während dieser Zeit erhebliche Lärmbelästigungen zu erwarten, insbesondere während der Nacht und an Wochenenden.
Zur Gewährleistung der Sicherheit der Beschäftigten wird ein automatisches Warnsystem eingesetzt, das von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben ist. Der Verzicht auf dieses System ist nicht zulässig. Trotz der unumgänglichen Geräuschkulisse bemüht sich die DB InfraGO AG, die Lärmbelästigung so gering wie möglich zu halten und bedankt sich im Voraus für das Verständnis der Anwohner.
Lärm und rechtliche Rahmenbedingungen
Die aktuellen Arbeiten sind Teil einer größeren Initiative zur Lärmminderung im Schienenverkehr, die durch die Stadt Plattling angesprochen wird. Diese betont, dass es für Nacht- und Wochenendarbeiten an Schienenwegen von Bundesbahnen keine Genehmigungspflicht gibt, da diese von bestimmten Betriebszeitbeschränkungen ausgenommen sind. Auch an Sonn- und Feiertagen können Arbeiten ohne Genehmigung durchgeführt werden.
Um die Lärmbelastung zu reduzieren, richtet sich die DB InfraGO AG nach den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Verkehrslärmschutzverordnung. Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen definieren auch, welche aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden können. Laut Bundesministerium für Verkehr besteht ein Anspruch auf Lärmvorsorge beim Neubau sowie bei wesentlichen Änderungen von Schienenwegen.
Maßnahmen zur Lärmminderung und Sanierung
Die Lärmsanierung umfasst ein freiwilliges Programm des Bundes für bestehende Schienenwege, die baulich unverändert sind. Hierbei werden über 2,1 Milliarden Euro in stationären Lärmschutz investiert, und es wurden bereits Maßnahmen an über 2.300 Kilometern Schienenstrecke seit 1999 umgesetzt. Ziel ist es, die Maßnahmen an die spezifischen Bedürfnisse der spätzeitlich betroffenen Anwohner anzupassen.
Der rechtliche Rahmen sieht vor, dass aus verschiedenen Gebieten unterschiedliche Immissionsgrenzwerte in dB(A) eingehalten werden müssen, je nach Nutzung der angrenzenden Gebäude. Dies gewährleistet, dass Krankenhäuser, Schulen und Wohngebiete besonderen Schutz genießen, um den Verkehrslärm zu minimieren. Dabei wurden die Auslösewerte zur Lärmsanierung in dB(A) seit 2015 deutlich absenkt, was das Gesamtbedarfs an sanierungsbedürftigen Strecken auf 8.500 Kilometer erhöht.
Durch die geplanten Arbeiten zwischen Sünching und Mangolding zeigt sich, wie umfassend die Herausforderungen der Lärmminderung im Schienenverkehr sind. Die DB InfraGO AG und die zuständigen Behörden sind gefordert, um den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht zu werden, während sie gleichzeitig notwendige Infrastrukturprojekte vorantreiben.