Neuer Solarpark in Hermannstetten: Flächennutzungsplan genehmigt!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am
Impressum · Kontakt · Redaktionskodex

Wolfsegg Oberpfalz: Änderung des Flächennutzungsplans für den Solarpark Hermannstetten - wichtige Termine und Informationen.

Wolfsegg Oberpfalz: Änderung des Flächennutzungsplans für den Solarpark Hermannstetten - wichtige Termine und Informationen.
Wolfsegg Oberpfalz: Änderung des Flächennutzungsplans für den Solarpark Hermannstetten - wichtige Termine und Informationen.

Neuer Solarpark in Hermannstetten: Flächennutzungsplan genehmigt!

Am 16. September 2025 wurde die Bekanntmachung der siebten Änderung des Flächennutzungsplans für den Solarpark Hermannstetten veröffentlicht. Laut Informationen von wolfsegg.de soll dieser Flächennutzungsplan ein Sondergebiet für die Photovoltaiknutzung zur Erzeugung und Speicherung elektrischer Energie schaffen. Die Änderung wurde am 10. Juli 2025 offiziell festgestellt und bietet zudem eine Rückbauverpflichtung, die eine Wiederaufnahme der Flächen für landwirtschaftliche Nutzung vorsieht.

Das Projekt wird von den Landschaftsarchitekten Blank & Partner MBB aus Pfreimd verantwortet. Der Gemeinderatsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans fand bereits am 9. Januar 2025 statt. Im Anschluss daran wurde der Aufstellungsbeschluss am 14. Februar 2025 bekannt gegeben.

Beteiligungsverfahren und Fristen

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden erfolgten zwischen dem 24. Februar und dem 28. März 2025. Der Entwurf der Änderung wurde am 8. Mai 2025 erarbeitet, wobei die Behörden bis zum 30. Juni 2025 Zeit hatten, ihre Stellungnahmen abzugeben. Der Entwurf wurde sowohl im Internet als auch in Papierform im Rathaus veröffentlicht.

Die Genehmigung des Flächennutzungsplans durch das Landratsamt Regensburg erfolgte am 11. August 2025, gefolgt von der Bekanntmachung dieser Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB. Der Flächennutzungsplan ist nun rechtswirksam und zur Einsichtnahme im Rathaus bereitgestellt. In der Bekanntmachung wurden zudem die Rechtsfolgen gemäß §§ 214 und 215 BauGB erläutert, die für betroffene Dritte von Bedeutung sind.

Für weiterführende Informationen über den Umweltbericht zu dieser Änderung und die damit verbundenen umweltrechtlichen Aspekte verweist die Stadt Traunstein auf ihren detaillierten Bericht, der unter traunstein.de verfügbar ist.