Kreistagswahl 2026: So wählen Sie richtig im Landkreis Neu-Ulm!

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Informieren Sie sich über die Kreistagswahl im Landkreis Neu-Ulm am 8. März 2026: Wichtige Details zur Stimmabgabe und Mandatsvergabe.

Kreistagswahl 2026: So wählen Sie richtig im Landkreis Neu-Ulm!

Am 08. März 2026 findet im Landkreis Neu-Ulm die nächste Kreistagswahl statt, die im Rahmen der allgemeinen Kommunalwahlen in Bayern durchgeführt wird. Insgesamt stehen 70 Mandate zur Vergabe, und die Amtszeit des neu gewählten Kreistags beginnt am 01. Mai 2026. Dieses Gremium ist für entscheidende Angelegenheiten des Landkreises verantwortlich, was die Bedeutung dieser Wahl unterstreicht. Wie landkreis-nu.de informiert, sind etwa 138.500 Bürger wahlberechtigt.

Für die Wähler stehen verschiedene Möglichkeiten zur Stimmabgabe zur Verfügung. Dazu zählt das Panaschieren, bei dem Stimmen auf Bewerber verschiedener Listen verteilt werden können, sowie das Kumulieren, bei dem bis zu drei Stimmen für einzelne Bewerber vergeben werden dürfen. Außerdem gibt es die Möglichkeit der Personenwahl und der Listenwahl, bei der eine ganze Liste durch ein „Listenkreuz“ angenommen werden kann. Die Kennzeichnung der Stimmen muss eindeutig sein, und die Höchststimmenzahl darf nicht überschritten werden.

Vorbereitung auf die Wahl

Um die Bürger optimal auf die anstehende Wahl vorzubereiten, wird ab Mitte Februar 2026 ein interaktiver Muster-Stimmzettel auf der Homepage des Landratsamts Neu-Ulm bereitgestellt. Dies ermöglicht es den Wählern, sich vorab mit den Modalitäten der Stimmabgabe vertraut zu machen. Zudem gibt es keine Landratswahl im März 2026, da Eva Treu bereits im Januar 2024 gewählt wurde.

Die Sitzverteilung im Kreistag erfolgt nach dem Berechnungsverfahren nach Sainte-Laguё/Schepers, wie stmi.bayern.de erklärt. Die Gesamtstimmenzahlen der Wahlkreisvorschläge werden durch ungerade Zahlen geteilt, um die Sitze den Wahlvorschlägen entsprechend der höchsten Teilungszahlen zuzuteilen. Bei Stimmengleichheit entscheiden die größere Stimmenzahl oder das Los über die Vergabe eines Sitzes.

In einer beispielhaften Gemeinde mit 7.000 Einwohnern, in der 20 Gemeinderatssitze zu vergeben sind, könnten die gültigen Stimmen wie folgt verteilt sein: A-Partei 20.554 Stimmen, B-Partei 8.712 Stimmen, C-Partei 8.270 Stimmen, D-Wählergruppe 9.177 Stimmen und E-Wählergruppe 789 Stimmen. Die Sitze würden sich dann wie folgt verteilen: A-Partei 9 Sitze, B-Partei 4 Sitze, C-Partei 3 Sitze, D-Wählergruppe 4 Sitze und E-Wählergruppe keine Sitze.

Die Kreistagswahl im Landkreis Neu-Ulm ist ein bedeutendes Event, das die politische Landschaft in der Region nachhaltig beeinflussen wird. Weitere Informationen zu diesem Thema sind auf den Webseiten von donaustauf.de, landkreis-nu.de und stmi.bayern.de verfügbar.