Neue Hundesteuersatzung in Pentling: Was Hundehalter jetzt wissen müssen!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Die neue Hundesteuersatzung in Pentling tritt am 01.01.2026 in Kraft. Wichtige Informationen zu Steuersätzen und Ausnahmen.

Neue Hundesteuersatzung in Pentling: Was Hundehalter jetzt wissen müssen!

Am 01. Januar 2026 tritt in der Gemeinde Pentling eine neue Hundesteuersatzung in Kraft, die erhebliche Änderungen für Hundebesitzer mit sich bringt. Die Satzung wurde am 14. Oktober 2025 erlassen und bringt eine Jahresaufwandssteuer für das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet mit sich. Die Erhebung dieser Steuer verfolgt sowohl fiskalische als auch ordnungspolitische Ziele. Das berichtet Pentling.

Die Hundesteuersätze sind gestaffelt und betragen für den ersten Hund 40,00 Euro, für den zweiten Hund 65,00 Euro und für jeden weiteren Hund 100,00 Euro. Besondere Aufmerksamkeit gilt Kampfhunden, deren Steuer bei 500,00 Euro liegt. Eine steuerliche Ermäßigung von 50 Prozent gilt unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise für Hunde in Einöden oder für Hunde von Berufsjägern, die eine Brauchbarkeitsprüfung abgelegt haben. Für Tiere aus anerkannten Tierheimen kann ebenfalls eine Ermäßigung für maximal 12 Monate gewährt werden. Anträge auf Steuerermäßigung müssen bis zum Ende des Kalenderjahres gestellt werden.

Steuerpflicht und Meldefristen

Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Es wird betont, dass die Steuerpflicht entfällt, wenn die Haltebedingungen weniger als drei Monate im Jahr erfüllt sind. Die Hundesteuer wird am 01. April eines jeden Kalenderjahres fällig. Hundehalter sind verpflichtet, ihre Tiere innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder nach Erreichen des vierten Lebensmonats zu melden. Zudem wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die der Hund tragen muss. Bei Veräußern, Abhandenkommen oder Tod des Hundes ist eine Abmeldung innerhalb eines Monats erforderlich.

Außerdem erklärt Kommunalbrevier, dass die Aufnahme des Hundes in den eigenen Haushalt besteuert wird. Diese Regelung betrifft nicht nur die Gemeinde Pentling, sondern auch andere Ortsgemeinden und Städte, die das Recht zur Erhebung einer Hundesteuer haben. Bei Hundehaltung zu Erwerbszwecken können die entsprechenden Voraussetzungen zur Erhebung einer Aufwandsteuer fehlen.

Besondere Steuererleichterungen

Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) können Hunde von Menschen mit Behinderungen unter bestimmten Bedingungen von der Steuer befreit werden. Die Regelungen des BGG wurden zuletzt am 23. Mai 2022 geändert und traten am 1. Juli 2023 in Kraft. Zudem gibt die Assistenzhundeverordnung (AHundV) vom 19. Dezember 2022 ebenfalls Hinweise zu Steuerbefreiungen für Assistenzhunde.

Mit Inkrafttreten dieser neuen Satzung wird die alte Hundesteuersatzung vom 05. Oktober 2020 für ungültig erklärt. Die Gemeinde zeigt damit, dass sie sich an aktuelle Bedürfnisse und rechtliche Rahmenbedingungen anpassen möchte, um sowohl Tierschutz als auch die Interessen der Tierbesitzer angemessen zu berücksichtigen.