Wichtige Beschlüsse beim Stadtrat: Neues für Neutraubling am 18. September!

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Am 18. September 2025 findet die Stadtratssitzung in Neutraubling statt. Tagesordnung umfasst zahlreiche Bauanträge und städtebauliche Entscheidungen.

Am 18. September 2025 findet die Stadtratssitzung in Neutraubling statt. Tagesordnung umfasst zahlreiche Bauanträge und städtebauliche Entscheidungen.
Am 18. September 2025 findet die Stadtratssitzung in Neutraubling statt. Tagesordnung umfasst zahlreiche Bauanträge und städtebauliche Entscheidungen.

Wichtige Beschlüsse beim Stadtrat: Neues für Neutraubling am 18. September!

Am 18. September 2025 findet um 18:00 Uhr die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates Neutraubling im Sitzungssaal des Rathauses, Pommernstraße 19 Süd, statt. Dies geht aus der aktuellen Tagesordnung hervor, die einen umfangreichen Ablauf für die Sitzung vorsieht. Zu den wichtigsten Punkten gehören die Vereidigung der neuen Stadtratsmitglieder Thomas Jäger und Christian Matz sowie der Statusbericht zum 2. Quartal 2025 für das REN Rathaus Ensemble Neutraubling, präsentiert durch die HSP Projektmanagement und Beratung GmbH.

Ein weiteres zentrales Thema wird die Beschlussfassung über verschiedene Varianten der Bodenbeläge in Rathaus und Stadthalle sein, die vom Architekturbüro Bast + Ascherl vorgestellt wird. Des Weiteren steht die Aufstellung des Bebauungsplans „Nachverdichtung Schlesische Straße / Gartenzeile“ auf der Agenda. In diesem Zusammenhang werden unter anderem der Abwägungsbeschluss und der Satzungsbeschluss behandelt.

Neuer Bauanträge und Satzungsänderungen

Die Stadtratssitzung wird auch mehrere Bauanträge umfassen, darunter einen Antrag der KS-Wohnkonzept GmbH auf Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 14 Wohneinheiten und Mittelgarage sowie den Anbau eines Zweifamilienhauses in der Erzgebirgstraße 1a und 3. Zudem wird ein Antrag auf Baugenehmigung zur Aufstockung und Umwidmung eines Einfamilienhauses in ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung an der Adolph-von-Menzel-Straße 10 behandelt.

Zusätzlich zur Auseinandersetzung mit Neu- und Umbaumaßnahmen wird das Thema der Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates diskutiert. Diese ist erforderlich, um die nachrückenden Listennachfolger zu integrieren. Auch wird ein neuer Erlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr und der Wasserabgabesatzung der Stadt Neutraubling zur Sprache kommen.

Bauleitplanung und ihre Bedeutung

Ein wichtiger Aspekt der Sitzung ist die Bauleitplanung, die entscheidend für die Stadtentwicklung ist und auf gesetzlichen Grundlagen im Baugesetzbuch basiert. Die Bauleitplanung zielt auf eine nachhaltige und geordnete städtebauliche Fortentwicklung ab und besteht aus dem Flächennutzungsplan (FNP) und dem Bebauungsplan (BP). Der FNP bietet eine gesamtstädtische Nutzungsübersicht und ist die Grundlage für zukünftige Bebauungspläne, während der Bebauungsplan spezifische Vorschriften für die bauliche Nutzung auf lokaler Ebene festlegt. Dieser Prozess unterliegt einer umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung, um Bürger und Interessengruppen aktiv in die Entscheidungsfindung einzubeziehen und die Akzeptanz der Pläne zu sichern, wie die Kanzlei Herfurtner erläutert.

Der Bebauungsplan selbst umfasst Inhalte wie Nutzungsvorschriften, Bauweisen und Abstandsflächen. Das Verfahren zur Aufstellung verlangt eine sorgfältige Vorbereitung, Öffentlichkeitsbeteiligung sowie anschließende Billigungs- und Auslegungsbeschlüsse. Nach Erlangung der Rechtskraft des FNP erfolgt die Erschließung und Bebauung nach den vorliegenden Planungen.

In Anbetracht dieser bereits anstehenden Themen und der weitreichenden Planungen wird die Sitzung am 18. September ein bedeutender Schritt für die zukünftige Entwicklungen in Neutraubling darstellen. Für weitere Informationen zur Bauleitplanung und den gesetzlichen Grundlagen, die diese Prozesse steuern, kann auf die entsprechenden Dokumente im Bundestag verwiesen werden.