Wichtige Anwohnerinformation: Parkflächen an der Mühlwiese gesperrt!
Wichtige Anwohnerinformation: Vom 06. bis 15. Oktober 2025 sind die Parkflächen an der Mühlwiese wegen Asphaltierarbeiten gesperrt.

Wichtige Anwohnerinformation: Parkflächen an der Mühlwiese gesperrt!
Im Zeitraum vom Montag, dem 06. Oktober 2025, bis Mittwoch, dem 15. Oktober 2025, müssen die Parkflächen im Bereich der „Mühlwiese“ am Rathaus komplett gesperrt werden. Dies wurde von der Gemeinde in einer aktuellen Mitteilung bekannt gegeben, um dringend notwendige Asphaltierarbeiten durchzuführen. Während dieser Zeit ist das Parken und Abstellen von Fahrzeugen auf den betroffenen Flächen nicht möglich. Anwohner werden dringend aufgefordert, ihre Fahrzeuge rechtzeitig auf umliegenden Parkmöglichkeiten abzustellen. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Nach Abschluss der Arbeiten sollen die Flächen umgehend wieder freigegeben werden, wobei die Fertigstellung bei witterungsbedingten Verzögerungen verschoben werden kann. Das Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Infrastruktur nachhaltig zu verbessern, wie auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur betont.
Die Verbesserung der Verkehrssicherheit in Deutschland hat für die Bundesregierung oberste Priorität, ein Ziel, das im sogenannten Vision Zero-Programm verankert ist. Die Verkehrsinfrastruktur spielt eine wesentliche Rolle in diesem Kontext, und alle Phasen von Straßenprojekten müssen diese Sicherheit ernsthaft berücksichtigen. Technische Regelwerke, unter anderem für die Planung, den Bau und den Betrieb von Bundesfernstraßen, werden durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eingeführt, um eine einheitliche und sichere Gestaltung zu gewährleisten. Das Infrastruktursicherheitsmanagement umfasst verschiedene Bausteine, um Sicherheitsaspekte bereits in der Entwurfsplanung zu berücksichtigen und regelmäßig zu überprüfen.
Bauordnungen und Sicherheitsregeln
Um die Sicherheit auf Baustellen zu gewährleisten, wurde die Technische Regel ASR A5.2 im Dezember 2018 in Kraft gesetzt. Diese Regel konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung für das Einrichten und Betreiben von Straßenbaustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr. Der Entwurf einer „Handlungshilfe“ für das Zusammenwirken dieser Regel mit den Straßenverkehrsanforderungen wurde im Juni 2019 veröffentlicht und in einem Betreuerkreis mit Vertretern der zuständigen Behörden und der Bauwirtschaft einvernehmlich verabschiedet. Das Sachgebiet Tiefbau empfiehlt die Handlungshilfe für die Beurteilung kritischer Grenzfälle, um die Sicherheit während der Bauarbeiten zu gewährleisten, wie auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung dargelegt.
Die anstehenden Asphaltierarbeiten in der Mühlwiese sind daher nicht nur notwendig für die kommunale Infrastruktur, sondern auch Teil eines größeren Sicherheitskonzepts, das von der Bundesregierung verfolgt wird. Die Verantwortung für die Sicherheit der Straßeninfrastruktur liegt bei allen Akteuren, und diese Maßnahmen sollen einen Beitrag zur Verringerung von Verkehrsrisiken leisten.