Wahlrevolution in Kallmünz: Rohrbach und Co. verlieren Wahllokale!
Am 11.09.2025 finden in Kallmünz Veränderungen der Wahllokale in Rohrbach, Traidendorf und Dinau statt. Informieren Sie sich hier über die neuen Standorte und Briefwahloptionen.

Wahlrevolution in Kallmünz: Rohrbach und Co. verlieren Wahllokale!
Am 11. September 2025 wird die Kommunalwahl in Kallmünz stattfinden, jedoch mit einer wesentlichen Veränderung in der Wahllokalstruktur. In den Ortsteilen Rohrbach, Traidendorf und Dinau wird es keine eigenen Wahllokale mehr geben. Diese Entscheidung ist das Ergebnis gesetzlicher Vorgaben sowie einer veränderten Wahlpraxis, die die Gemeindeverwaltung zur Neuausrichtung der Wahlorganisation zwingt. Die minimalen Zahlen an Wahlberechtigten und die bundesweit geforderte ausreichende Besetzung mit ehrenamtlichen Wahlhelfern sind in diesen Ortsteilen nicht mehr gegeben.
Ein Großteil der Wahlberechtigten nutzt bereits die Möglichkeit der Briefwahl, was die Entscheidung für die Schließung der kleinen Wahllokale weiter unterstützt. Zukünftig werden die Wahlberechtigten aus Rohrbach, Traidendorf und Dinau einem nahegelegenen Wahllokal zugeordnet. Der genaue Standort sowie die Öffnungszeiten der neuen Wahllokale werden im Mitteilungsblatt und auf der Homepage des Marktes Kallmünz bekanntgegeben. Zudem bleibt die Briefwahl für alle Bürgerinnen und Bürger offen, und Briefwahlunterlagen können im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung beantragt werden.
Barrierefreiheit bei Wahlen
Die Teilnahme an Wahlen muss für alle Bürgerinnen und Bürger, einschließlich Menschen mit Behinderungen, sichergestellt werden. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber verschiedene Regelungen geschaffen, um diese Gruppe zu unterstützen. So ermöglichen Wahlschablonen, dass Menschen mit eingeschränkter Sehkraft und Blinden ohne fremde Hilfe ihre Stimme abgeben können. Die Bundeszentrale für politische Bildung bietet spezifische Angebote für Personen mit Hör- und Sehbehinderungen an, während weitere Akteure wie der Sozialverband Deutschland Informationen in leichter Sprache zur Verfügung stellen. Körperlich beeinträchtigte Menschen haben die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen, wenn ihr Wahllokal nicht barrierefrei ist.
Wahlberechtigte, die Unterstützung benötigen, können eine Hilfsperson benennen, die sie während des Wahlvorgangs begleitet. Diese Hilfsperson muss jedoch den Vorgaben des Wahlberechtigten nachkommen und die Informationen geheim halten, um die Grundsätze der geheimen Wahl zu wahren. Der Inklusionsbeirat fordert zudem, das Wahlrecht auf weitere Gruppen auszuweiten, einschließlich Menschen, die in psychiatrischen Einrichtungen leben. Seit 2019 sind diese Gruppen zur Wahlteilnahme berechtigt, was in Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 steht.
Initiativen und Unterstützung
In Anbetracht der Notwendigkeit von Barrierefreiheit hat die Bundesfachstelle Barrierefreiheit die Handreichung „Barrierefreie Wahllokale“ erstellt. Diese aktualisierte Auflage, die im November 2024 veröffentlicht wurde, zielt darauf ab, eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Wahlrecht zu gewährleisten. Sie umfasst Empfehlungen zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Wahllokalen und bietet insgesamt zehn Checklisten, die den Wahlablauf unterstützen sollen. Zu den Themen der Checklisten gehören die barrierefreie Erreichbarkeit, Beschilderung mit Piktogrammen und die Qualitätssicherung vor und während der Wahl.
Dank an alle engagierten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die den reibungslosen Ablauf der Kommunalwahl unterstützen. Ihre freiwillige Arbeit ist entscheidend für die Durchführung der Wahlen und die Gewährleistung der Stimmabgabe für alle Bürgerinnen und Bürger.