Herbstlaub in Hemau: So vermeiden Sie gefährliche Rutschunfälle!
Die Stadt Hemau erinnert Bürger an die Reinhaltungsverordnung zur Laubbeseitigung auf Geh- und Radwegen, um Rutschgefahr zu vermeiden.

Herbstlaub in Hemau: So vermeiden Sie gefährliche Rutschunfälle!
Die Stadtverwaltung Hemau hat am heutigen Tag, dem 1. Oktober 2025, die Bevölkerung eindringlich darauf hingewiesen, der Reinhaltungsverordnung nachzukommen und herabgefallenes Herbstlaub auf Geh- und Radwegen zu beseitigen. Durch die rechtzeitige Entfernung des Laubs soll die Rutschgefahr auf den Verkehrsflächen minimiert werden. Insbesondere die Abflussrinnen und Kanaleinlaufschächte sollen freigehalten werden, um einen ungehinderten Abfluss von Niederschlagswasser zu gewährleisten, wie hemau.de berichtet.
Die laufenden Reinigungsarbeiten sind nicht nur eine Frage der Sauberkeit, sondern vor allem auch der Verkehrssicherheit. Die Verordnung legt fest, dass die Reinigungspflicht bei den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke liegt, die an die öffentlichen Straßen grenzen oder über diese erschlossen werden. Zu den Aufgaben gehören die Beseitigung des Laubs sowie die Sicherung der Gehwege, Radwege und Teile der Fahrbahn. Sollte aufgrund des Laubfalls die Verkehrssicherheit gefährdet sein, sind unverzüglich Reinigungsarbeiten durchzuführen.
Verkehrssicherungspflicht und rechtliche Konsequenzen
Eine nachlässige Handhabung kann nicht nur für Passanten gefährlich werden, sondern auch finanziell Konsequenzen nach sich ziehen. Ordnungswidrigkeiten, die aus der Nichterfüllung der Reinigungspflicht entstehen, können mit Geldbußen von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Ein aktueller Fall aus Bargteheide verdeutlicht, wie ernst solche Pflichten genommen werden: Dort streitete eine Klägerin um ein Schmerzensgeld von 2.000 Euro, nachdem sie auf einer Laubschicht gestürzt war. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte, da die Laubbeseitigung nicht rechtzeitig durchgeführt wurde, wie ra-kotz.de berichtet.
Im Kontext dieser rechtlichen Auseinandersetzungen ist es wichtig zu wissen, dass Eigentümer und Mieter im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dafür verantwortlich sind, dass Wege auf ihrem Grundstück gefahrlos genutzt werden können. Entsprechend können auch Mieter zur Laubreinigung verpflichtet werden, sofern dies im Mietvertrag festgehalten ist. Gemeinden hingegen sind in erster Linie für das Räumen von Laub auf öffentlichen Straßen zuständig, können jedoch diese Pflicht auf Anlieger übertragen. Ähnlich sieht es eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes vor, die die Eigentümergemeinschaften in die Pflicht nimmt, was die Verantwortung für die Verkehrssicherung angeht.
Empfehlungen zur Laubbeseitigung
Die Stadtverwaltung möchte den Bürgern daher ans Herz legen, die ersten Herbststürme als Anlass zu nehmen, ihre Grundstücke von Laub zu befreien. Die Reinigungspflicht erstreckt sich werktags zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 9:00 Uhr und 20:00 Uhr. Wer das Laub nicht selbst beseitigen kann, hat die Möglichkeit, Dienstleister zu beauftragen. Zudem müssen Laubbläser und -sauger unter Berücksichtigung der örtlichen Lärmschutzregelungen eingesetzt werden, die in der Regel bestimmte Zeiten festlegen. Das Verbrennen von Laub ist hingegen in den meisten Gemeinden verboten, während die biologische Entsorgung in Biotonnen empfohlen wird, wie in haufe.de dargelegt.
Die Vermeidung von Unfällen durch rutschiges Laub sollte eine Gemeinschaftsanstrengung sein, weshalb es wichtig ist, sich über die eigenen Pflichten und die der Nachbarn im Klaren zu sein. Gemeinsam lässt sich die Verkehrssicherheit in Hemau auch in der Herbstsaison gewährleisten.