Neuer Stromvertrag in Bernhardswald: Bayernwerk sichert Energiezukunft!
Bernhardswald schließt neuen Konzessionsvertrag mit Bayernwerk für die Stromversorgung. Details zur Bekanntmachung vom 25. August 2025.

Neuer Stromvertrag in Bernhardswald: Bayernwerk sichert Energiezukunft!
Am 2. September 2025 wurde bekannt, dass die Gemeinde Bernhardswald einen neuen Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH geschlossen hat. Der Vertrag, der am 28. Juli 2025 unterzeichnet wurde, erlaubt der Bayernwerk Netz GmbH, öffentliche Verkehrswege zu nutzen, um die Versorgung der Gemeinde mit Strom sicherzustellen. Dies wurde in einer offiziellen Bekanntmachung der Gemeinde am 25. August 2025 veröffentlicht. Die Bayernwerk Netz GmbH ist der einzige Betreiber, der die Anforderungen der Gemeinde erfüllt hat, gemäß dem bayerischen Musterkonzessionsvertrag.
Die Vereinbarung bezieht sich nicht nur auf Bernhardswald, sondern zeigt auch die Bedeutung von Konzessionsverträgen für die Energieversorgung in bayerischen Kommunen. So berichtete die Gemeinde Sinzing, dass sie ebenfalls einen Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH für die nächsten 21 Jahre abgeschlossen hat. Laut sinzing.de wird Bayernwerk mit der Verantwortung für die Stromnetze und die Versorgung der Bürger in Sinzing bis zum 30. September 2045 betraut.
Konzessionsverträge im Fokus
Konzessionsverträge regeln die Rechte und Pflichten zwischen einer Kommune und einem Netzbetreiber. Sie erlauben den Netzbetreibern, öffentliche Wege für den Bau und die Instandhaltung von Energieversorgungsnetzen zu nutzen. Diese Vereinbarungen sind rechtlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert und müssen den kommunalrechtlichen Vorgaben entsprechen, wie von energierechtler.de erklärt wird.
Die von Bayernwerk in der Gemeinde Sinzing betreuten Stromnetze umfassen rund 140 Kilometer und etwa 1.300 Hausanschlüsse, wobei die jährliche Energieabgabe etwa 8 Millionen Kilowattstunden beträgt. Dies unterstreicht die hohe Bedeutung von Energieversorgungsunternehmen für die jeweiligen Kommunen.
Die Neuerungen, die im Rahmen dieser Verträge festgelegt werden, betreffen die Wartung und den Ausbau der Netze, sodass die Versorgungsicherheit gewährleistet bleibt. Die entsprechenden Pflichten der Konzessionsnehmer sind klar definiert und beinhalten auch die regelmäßige Wartung der Netze sowie die Zahlung der Konzessionsabgabe an die Kommune.
Somit sind diese Maßnahmen nicht nur eine Verbesserung der Infrastruktur, sondern auch ein Schritt in Richtung Zukunftssicherheit für die Energieversorgung in den Gemeinden.