Asphaltarbeiten in Alteglofsheim: Bahnhofstraße ab 26.11. Vollsperrung!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Ab 26.11.2025 wird die Bahnhofstraße in Köfering für Asphaltarbeiten drei Tage lang voll gesperrt. Anwohner müssen Fahrzeuge entfernen.

Asphaltarbeiten in Alteglofsheim: Bahnhofstraße ab 26.11. Vollsperrung!

Ab dem 26. November 2025 wird die Bahnhofstraße in Alteglofsheim für drei Tage voll gesperrt. Die Asphaltarbeiten, die von der BRENDEL BAU GmbH durchgeführt werden, betreffen nicht nur den Fahrzeugverkehr, sondern auch die Hofzufahrten der Anwohner. Alle betroffenen Fahrzeuge müssen bis spätestens zum 26. November 2025, 08:00 Uhr, aus dem Bereich entfernt werden, um eine reibungslose Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten. Die Wiederfreigabe der Straße ist für Samstag, den 29. November 2025, um 08:00 Uhr geplant. Vorzeitiges Befahren der gesperrten Bereiche kann zu Schäden an den Fahrzeugen und der neuen Deckschicht führen.

Bereits am 24. November 2025 beginnen die vorbereitenden Maßnahmen für das Bauvorhaben. Während dieser Vorbereitungen ist das Befahren der Anwesen zwar möglich, jedoch mit Einschränkungen verbunden. Die Anwohner werden gebeten, ihre Zufahrten während der Asphaltierungsarbeiten freizuhalten, um Beeinträchtigungen zu vermeiden. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen übernommen wird, die aufgrund von Fräskanten oder ähnlichen Ursachen entstehen könnten.

Bauarbeiten und Straßensperrungen

Wie auf der Webseite von stvo2go.de erläutert, sind Straßensperrungen notwendig für Bauarbeiten, die öffentliche oder private Flächen betreffen. Vorübergehende Arbeiten an, neben oder über der Straße sowie an Leitungen erfordern einen Antrag auf Straßensperrung. Die zuständigen Behörden regeln dabei die Verkehrszeichen und Umleitungen gemäß § 45 StVO. Anträge müssen alle relevanten Informationen wie die Ortslage, Straßenbreite, Restfahrbahnbreite sowie einen Umleitungsplan enthalten.

In der Regel umfassen die Verkehrssicherungsmaßnahmen auch die Notwendigkeit, modifizierte Regelpläne der RSA 21 zu berücksichtigen. Diese Pläne stellen Standardsituationen für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen dar und erfordern gegebenenfalls Anpassungen an die örtliche und verkehrliche Situation. Nicht alle Regelpläne sind für die Nutzung ohne Modifikation geeignet.

Die Anwohner von Alteglofsheim sollten sich auf die Einschränkungen während der Bauarbeiten einstellen und gegebenenfalls alternative Wege in Betracht ziehen. Die Bauarbeiten sind eine Maßnahme zur Verbesserung der Infrastruktur und sollen dazu beitragen, die Straßenverhältnisse langfristig zu optimieren.

Für detaillierte Informationen zu den Bauarbeiten und den entsprechenden Regelungen besuchen Sie bitte die Artikel auf Koefering, stvo2go und stvo2go Regelpläne.