Neue Satzung für Kommunalunternehmen: Einsichtnahme im Rathaus Beratzhausen!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Am 20.11.2025 tritt die 1. Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung des Kommunalunternehmens KMB in Beratzhausen in Kraft.

Neue Satzung für Kommunalunternehmen: Einsichtnahme im Rathaus Beratzhausen!

Am 20. November 2025 hat der Marktgemeinderat Beratzhausen eine bedeutende Neuerung verkündet: Die 1. Änderungssatzung zur Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen KMB wurde am 30. Oktober 2025 erlassen. Diese Satzung wird am Tag nach ihrer Bekanntmachung, also ab dem 21. November 2025, wirksam. Die Bekanntmachung wurde von Matthias Beer, dem 1. Bürgermeister, unterzeichnet.

Die Satzung ist in der Verwaltung des Marktes Beratzhausen niedergelegt. Die interessierten Bürger haben die Möglichkeit, die Satzung im Rathaus Beratzhausen, im Nebengebäude, Marktstraße 31, Finanzverwaltung, Zimmer 1, einzusehen. Die Einsichtnahme ist zu folgenden Zeiten möglich:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 07:30 Uhr – 12:30 Uhr
  • Donnerstag: 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Zusätzlich kann die Satzung auch auf der Homepage des Marktes Beratzhausen unter www.beratzhausen.com/rathaus-verwaltung/ortsrecht eingesehen werden.

Hintergründe zur Unternehmenssatzung

Die Rechtsgrundlagen für die Errichtung und den Betrieb von Kommunalunternehmen sind im bayerischen Recht festgelegt. Laut den Informationen von gesetze-bayern.de ist es dem Landkreis möglich, selbständige Unternehmen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts zu errichten oder bestehende Betriebe umzuformen. Dies dient der Erfüllung kommunaler Aufgaben und der Renditesteigerung. Eine Umwandlung eines Unternehmens in ein Kommunalunternehmen ist nur möglich, solange keine Sonderrechte Dritter bestehen.

Das Kommunalunternehmen kann sich zudem an anderen Unternehmen beteiligen, sofern dies dem festgelegten Unternehmenszweck dient. Wichtige Punkte der Unternehmenssatzung sind unter anderem die Festlegung von Namen, Aufgaben, sowie die Anzahl der Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder. Die Satzung und alle vorgenommenen Änderungen müssen veröffentlicht werden, um rechtsgültig zu sein. Der Landkreis haftet unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Kommunalunternehmens, falls eine Begleichung aus dessen Vermögen nicht möglich ist.

Die Einsichtnahme der neuen Satzung und die Bemühungen um Transparenz stehen in Einklang mit den Bestimmungen des bayerischen Kommunalrechts, welches die Mitbestimmung der Bürger und die ordnungsgemäße Durchführung kommunalpolitischer Prozesse fördert.