Neue Einfriedungssatzung in Barbing: Was Grundbesitzer wissen müssen!

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Die Gemeinde Barbing erlässt am 05.09.2025 eine neue Einfriedungssatzung, die Regelungen zur Gestaltung und Höhe von Grundstückseinfriedungen enthält.

Die Gemeinde Barbing erlässt am 05.09.2025 eine neue Einfriedungssatzung, die Regelungen zur Gestaltung und Höhe von Grundstückseinfriedungen enthält.
Die Gemeinde Barbing erlässt am 05.09.2025 eine neue Einfriedungssatzung, die Regelungen zur Gestaltung und Höhe von Grundstückseinfriedungen enthält.

Neue Einfriedungssatzung in Barbing: Was Grundbesitzer wissen müssen!

Am 5. September 2025 hat die Gemeinde Barbing die neue Einfriedungssatzung verabschiedet. Dieser Erlass basiert auf Art. 23 der Gemeindeordnung Bayern sowie Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 der Bayerischen Bauordnung. Die Satzung soll ab dem 1. Oktober 2025 in Kraft treten und ersetzt die vorherige Gestaltungssatzung vom 9. Februar 2017.

Die Regelungen der Einfriedungssatzung gelten für das gesamte Gebiet der Gemeinde Barbing, wobei sie für Bereiche mit einem Bebauungsplan nur dann Anwendung finden, wenn keine abweichenden Festsetzungen vorliegen. Eine Einfriedung wird als bauliche oder sonstige Anlage zur Abgrenzung von Grundstücken definiert. Lebende Hecken, Sträucher und Baumpflanzungen sind allerdings hiervon ausgeschlossen.

Details zu den Zulässigkeiten

Die Satzung erlaubt verschiedene Arten von Einfriedungen. Offene Einfriedungen, wie Holzzäune, Metallzäune und Drahtzäune, sind zulässig. Geschlossene Einfriedungen, beispielsweise Bretterwände und Mauern, dürfen eine Höhe von 1,00 m nicht überschreiten. Außerdem ist ein geschlossen-offenes Verhältnis von über 50% ein Kriterium für die Einstufung als geschlossene Einfriedung.

Zusätzlich dürfen Zaunsockel eine Höhe von 5 cm nicht überschreiten. Öffnungen für Kleintiere müssen in einer Mindesthöhe von 10 cm und Breite von 20 cm alle 10 m oder mindestens einmal pro geschlossene Grundstücksseite vorhanden sein. Insgesamt darf die Höhe der Einfriedungen 1,40 m nicht übersteigen, wobei diese Höhe von der angrenzenden Geländeoberfläche des Nachbargrundstücks berechnet wird.

Sichtschutzzäune sowie Terrassentrennwände zwischen Doppelhaushälften und Reihenhäusern können im Einvernehmen bis zu 2,00 m hoch und 4,00 m tief sein. Um eine einheitliche Gestaltung zu gewährleisten, müssen die Einfriedungen auch den Vorgaben gemäß Art. 8 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) entsprechen, wobei grellbunte Farben nicht gestattet sind.

Verbote und Ordnungswidrigkeiten

Der Einsatz von Stacheldraht und Natodraht ist gemäß der neuen Satzung untersagt. Bei Verstößen gegen § 2 der Satzung sind Geldbußen möglich. Unter bestimmten Voraussetzungen können jedoch Abweichungen gemäß Art. 63 BayBO genehmigt werden.

Diese umfassenden Regelungen rund um die Gestaltung und Höhe von Einfriedungen sind wichtig, um sowohl die Privatsphäre der Anwohner zu schützen als auch das Ortsbild zu wahren. Für weitere Informationen zur Einfriedungssatzung können interessierte Bürger die Barbing-Webseite oder das Haufe-Verzeichnis konsultieren. Darüber hinaus finden sich detaillierte Informationen in der Dokumentation der Gemeinde Pfronten.