Wolfsegg plant Dorfplatzgestaltung: Große Fördermöglichkeiten!

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In Wolfsegg Oberpfalz fand am 13.11.2025 eine Gemeinderatssitzung statt, die wichtige Fördermöglichkeiten zur Dorfentwicklung behandelte.

Wolfsegg plant Dorfplatzgestaltung: Große Fördermöglichkeiten!

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates von Wolfsegg am 13. November 2025, die im Rathaus stattfand, wurden zentrale Themen zur Ortsentwicklung besprochen. Die Sitzung begann mit einem Bericht über die Zuwendungsmöglichkeiten für die Gestaltung des Dorfplatzes, insbesondere im Hinblick auf das Gebäude in der Judenberger Straße 3. Herr Schneider und Herr Götz vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz stellten das aktuelle Förderprogramm zur Dorferneuerung vor. Dieses Programm bietet Unterstützung für Maßnahmen wie die Gestaltung von Dorfgemeinschaftshäusern, Platzgestaltung, Installationen und die Verbesserung des Wassermanagements sowie der Dorfökologie. Die derzeitige Projektförderung für Wolfsegg beträgt 44 %, wobei die Maximalförderung für Dorferneuerungsprojekte 650.000 Euro und für Gebäude 300.000 Euro liegt. Durch die spezielle „Innen statt Außen“-Förderung können sogar bis zu 1.200.000 Euro für Dorferneuerungsmaßnahmen sowie 500.000 Euro für Gebäude akquiriert werden.

Ein Selbstbindungsbeschluss der Gemeinde ist erforderlich, und der Antrag muss beim Amt für Ländliche Entwicklung gestellt werden. Zudem wird verlangt, dass die Projektplanung mit Bürgerbeteiligung, unterstützt von Architekten, erfolgt und die Gemeinde die Vorfinanzierung übernimmt.

Erweiterung der Grundschule und Kommunalwahl 2026

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war die geplante Erweiterung der Grundschule Wolfsegg. Hier wurden die beiden Nachtragsangebote vorgestellt, wobei die Einzelkosten der Teilleistungen jedoch noch nicht abschließend geklärt sind. Daher wurde der Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung verschoben.

In Vorbereitung auf die Kommunalwahl im Jahr 2026 wurde ein Vorschlag zur Einführung eines Erfrischungsgeldes für Wahlhelfer diskutiert. Der Landkreis Regensburg hat signalisiert, dass eine Bezuschussung erfolgen kann. Der Gemeinderat hat beschlossen, ein Erfrischungsgeld von 50 Euro für Wahlvorsteher und Schriftführer sowie 30 Euro für andere Wahlhelfer zu gewähren, wobei das Ergebnis der Abstimmung mit 8 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen klar war.

Anträge und Geschäftsordnung

Des Weiteren wurde ein Antrag einer Wolfsegger Firma auf die Nutzung des Gemeindewappens abgelehnt. Bei der Abstimmung gab es keine Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen. Zudem beschloss der Gemeinderat eine Änderung der Geschäftsordnung, die die Bekanntmachungen im digitalen Amtsblatt und die analoge Veröffentlichung regelt. Diese Änderung wurde mit 10 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.

Die Sitzung informierte zudem über Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung. So wurde ein Verkauf einer Teilfläche von 30 m² zum Bodenrichtwert sowie der Rückkauf eines Grundstücks unter bestimmten Bedingungen einstimmig beschlossen.

Bürgermeisterinformationen und Anfragen

Der Bürgermeister lud die Anwesenden zu verschiedenen Veranstaltungen ein, darunter der St. Martins Zug am 14. November und der Volkstrauertag am 16. November 2025. Zudem wies er auf die Bürgerversammlung am 19. November hin und berichtete über die Eigentümerbefragung zu Baulücken, bei der von 33 kontaktierten Eigentümern nur 8 Rückmeldungen ohne Verkaufsabsichten eingingen.

Zuletzt wurden noch einige Anfragen behandelt, darunter die Versetzung eines Hundekotbeutelspenders in der Judenberger Straße, die an die Verwaltung weitergegeben wurde. Außerdem wurde auf die Einladung zur Seniorenweihnachtsfeier am 30. November 2025 um 15 Uhr hingewiesen.

Die Förderung der Dorfentwicklung variiert von Bundesland zu Bundesland. In Deutschland werden verschiedene Programme zur Unterstützung von ländlichen Gebieten und deren Entwicklung angeboten, wobei die Gelder über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bereitgestellt werden.BMLEH berichtet darüber, dass bei der Erforschung von Fördermaßnahmen Gemeinden, Gemeindeverbände sowie verschiedene Akteure aus dem ländlichen Raum einbezogen werden.

Zusätzlich werden bundesweit Konzepte zur ländlichen Entwicklung gefördert.BMLEH hebt hervor, dass integrierte ländliche Entwicklungskonzepte (ILEK) unterstützt werden und darauf abzielen, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits- und Erholungsort zu sichern.