Veränderungssperre für Industriegebiet in Sünching um ein Jahr verlängert!

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Der Gemeinderat Sünching verlängert die Veränderungssperre für das Industriegebiet Fabrikstraße, um städtebauliche Ziele zu sichern.

Veränderungssperre für Industriegebiet in Sünching um ein Jahr verlängert!

Der Gemeinderat von Sünching hat die bereits bestehende Veränderungssperre für das Industriegebiet nördlich der Südstärke GmbH am 21. Oktober 2025 um ein weiteres Jahr verlängert. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die Planung für die Entwicklung des Gebiets, insbesondere durch den Bebauungs- und Grünordnungsplan „GI Fabrikstraße“, vorangetrieben wird. Die ursprüngliche Sperre wurde bereits am 23. November 2023 erlassen, um den Standort des angrenzenden Industriebetriebs zu sichern, indem notwendige Erweiterungsflächen bereitgestellt werden.

Die Veränderungssperre umfasst spezifische Grundstücke mit den Fl.Nr. 1321 (Teilfläche), 1322 und 1323. Ziel dieser Regelung ist es, schwer rückgängig zu machende Veränderungen an den betroffenen Grundstücken zu verhindern, bis die städtebaulichen Planungen abgeschlossen sind. Die Bekanntmachung der Verlängerung ist bereits veröffentlicht worden, und interessierte Bürger können den Lageplan sowohl in der Verwaltungsgemeinschaft Sünching als auch auf der Website der Gemeinde einsehen.

Zweck und rechtliche Grundlagen der Veränderungssperre

Die Veränderungssperre ist ein Instrument des deutschen Städtebaurechts, das der Sicherung der städtebaulichen Entwicklung dient. Ihre rechtliche Grundlage besteht in den §§ 14 bis 18 des Baugesetzbuches (BauGB). Laut den Bestimmungen dient die Veränderungssperre dazu, die Bauleitplanung zu sichern und vor unüberlegten Änderungen zu schützen, die der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung entgegenstehen könnten.

Eine Veränderungssperre ist im Regelfall für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gültig, wobei eine Verlängerung um ein zusätzliches Jahr möglich ist. In speziellen Fällen kann die Sperre maximal drei Jahre aufrechterhalten werden. Die Entscheidung über die Erlass einer Veränderungssperre muss durch einen Satzungsbeschluss des Gemeinderats erfolgen und anschließend öffentlich bekannt gemacht werden, wie auch in Sünching der Fall ist.

Ausblick auf die Bauleitplanung

Die Gemeinde hat festgestellt, dass in Zukunft auch Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Wärme aus solarer Strahlungsenergie oder Windenergie innerhalb der Industriegebiete zulässig sein könnten, souhait diese Nutzung in der künftigen Bauleitplanung ausgeschlossen werden. Dies reflektiert das Ziel, eine klare Linie in der Nutzung des Gebiets zu verfolgen und Konflikte im Zusammenhang mit der Nutzung zu vermeiden.

Der Erlass und die Aufrechterhaltung der Veränderungssperre werden sowohl rechtlich als auch städtebaulich gerechtfertigt, da sie der positiven Entwicklung des Industriegebiets dienen. Diesem Ansatz folgend ist es der Gemeinde Sünching wichtig, die Ziele der verhängten Sperre kontinuierlich zu überwachen und gegebenenfalls anzupassen. Die Gemeinde betont, dass ohne eine klare und konkrete Planung keine vorzeitige oder ungerechtfertigte Bebauung stattfinden darf.

Zusammenfassend verfolgt der Gemeinderat von Sünching mit der Veränderungssperre klare und nachhaltige Ziele für die Entwicklung des Industriegebiets sowie für den Schutz baukultureller Interessen in der Region. Weitere Informationen zur Thematik und genauere Details sind über die entsprechende Bekanntmachung sowie die Internetseite der Gemeinde zugänglich.

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