Vorstandssitzung in Mötzing: Zukunft der Dorferneuerung im Fokus!
Öffentliche Vorstandssitzung der Dorferneuerung Mötzing-Schönach am 23. September 2025 im Gemeinschaftshaus Dengling. Erfahren Sie mehr!

Vorstandssitzung in Mötzing: Zukunft der Dorferneuerung im Fokus!
Am Dienstag, den 23. September 2025, findet im Gemeinschaftshaus Dengling, St.-Markus-Straße 23, 93099 Mötzing, um 19:00 Uhr eine öffentliche Vorstandssitzung der Teilnehmergemeinschaft in der Dorferneuerung Mötzing-Schönach statt. Diese Sitzung wird vom Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz ausgerichtet. Auf der Tagesordnung stehen die Pflanzenauswahl für die Kastnerstraße sowie sonstige Themen. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung wird ein nicht-öffentlicher Teil stattfinden, weshalb Zuhörer gebeten werden, den Raum zu verlassen. Die Bekanntmachung erfolgt durch Katharina Weig aus Tirschenreuth (gemeinde-moetzing.de).
Zusätzlich hat die Teilnehmergemeinschaft Mötzing-Schönach beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die Genehmigung des Plans für gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen beantragt. Dieser Antrag basiert auf § 41 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) und wurde im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt. Die Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen mit sich bringt, die nach § 25 Abs. 2 des UVPG berücksichtigt werden müssten. Daher besteht keine Pflicht zur Durchführung einer UVP, und diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar (uvp-verbund.de).
Dorferneuerung als zentraler Ansatz
Im Kontext der Dorferneuerung hat das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz die Herausforderungen für ländliche Räume identifiziert. Diese beinhalten den Strukturwandel in verschiedenen Wirtschaftsbereichen, den demografischen Wandel und die Auswirkungen des Klimawandels. Die Zielsetzung der Dorferneuerung ist es, die Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse in ländlichen Gebieten zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Potenziale sowie die Förderung der Innenentwicklung der Dörfer. Bürgerbeteiligung spielt dabei eine zentrale Rolle (saarland.de).
Maßnahmen der Dorferneuerung unterscheiden zwischen öffentlichen und privaten Vorhaben. Öffentliche Förderungen zielen darauf ab, die Infrastruktur und Lebensqualität zu verbessern, wobei die Grundlage für projektbezogene Vorhaben ein entwickelter Dorfentwicklungsplan ist. In der Regel beträgt die Förderung für solche Projekte 55% der zuwendungsfähigen Ausgaben, eine Erhöhung auf bis zu 75% ist möglich. Private Förderungen konzentrieren sich hingegen auf den Erhalt ortsbildprägender Bausubstanz mit einem Anteil von bis zu 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben (saarland.de).