Winterdienst in Gefahr: Kleiner Schlepper fällt aus – Gehwege bleiben ungeräumt!

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Technischer Defekt am kleinen Schlepper in Bernhardswald führt zu Ausfällen im Winterdienst. Betroffene Strecken und Hinweise.

Winterdienst in Gefahr: Kleiner Schlepper fällt aus – Gehwege bleiben ungeräumt!

Am 24. November 2025 gab die Gemeinde Bernhardswald bekannt, dass ein technischer Defekt beim kleinen Schlepper zu einem Ausfall des Winterdienstes führen wird. Dieser Vorfall betrifft mehrere wichtige Strecken, die in der kommenden Wintersaison nicht geräumt werden können. Zu den betroffenen Wegen zählen unter anderem der Gehweg zur Schule in der Kreuther Straße, der Gehweg am Kreisel Finsinger Straße sowie der Rathausplatz und der Kirchweg. Auch die Bahnhofstraße, die Bayerwaldstraße, der Schlossplatz Kürn, der Bürgersteig entlang der Römerstraße und der Gehweg von Hauzendorf nach Pettenreuth sind betroffen.

Die Gemeinde bittet um Verständnis für diese Situation, da die Räumung mit größeren Wintereinsatz-Fahrzeugen nicht möglich ist, was die Problematik weiter verstärkt. Die Bürger werden darauf hingewiesen, dass trotz dieses Mangels die Gemeinden grundsätzlich für den Winterdienst auf Straßen bei Schnee und Glatteis verantwortlich sind, insbesondere für gefährliche Stellen wie Durchgangsstraßen und Fußgängerwege, wie der ADAC informiert.

Regelungen und Verantwortlichkeiten

Gemäß den Bestimmungen, die von den Kommunen erlassen werden, müssen Verkehrsinfrastruktur und öffentliche Bereiche während der Wintermonate sicher gehalten werden. Gemeinden sind verpflichtet, die Straßen, Autobahnen und Haltestellen zu räumen, während die Verantwortung für Gehwege oft auf Grundstückseigentümer oder Mieter übergeht. Diese müssen sicherstellen, dass der Bereich vor ihrem Grundstück geräumt und bei Glätte gestreut wird. Die Übertragung der Räumpflicht auf Mieter kann dabei vertraglich geregelt werden, wie der NDR berichtet.

Die Gemeinden haben dabei feste Zeiten, in denen sie Schnee und Eis beseitigen müssen, in der Regel vor 6:30 Uhr, um eine sichere Benutzung der Straßen zu gewährleisten. Bei plötzlichem Glatteis sind die Gemeinden sogar innerhalb von circa 1,5 Stunden gefordert, aktiv zu werden. Nachtdienste sorgen häufig dafür, dass bei frühmorgendlichem Schneefall bereits ab 5 Uhr kontrolliert wird. Die Räum- und Streupflicht endet in der Regel mit dem allgemeinen Tagesverkehr zwischen 20 und 22 Uhr.

Schutzmaßnahmen und Haftung

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Haftung, die im Falle von Unfällen aufgrund nicht ordnungsgemäß geräumter Wege entsteht. Die Pflicht zum Schneeräumen ist gesetzlich festgeschrieben, und bei Vernachlässigung können Schadensersatzansprüche und Bußgelder drohen. Die Gemeinden empfehlen, den Schnee nach Möglichkeit auf das eigene Grundstück zu verbringen, um die Sicht nicht zu behindern und die Verkehrssicherheit zu gewähren.

Mit der aktuellen Situation sind die Bürger aufgerufen, ihre Sicherheit und die ihrer Nachbarn im Blick zu behalten und geltende Regelungen zu befolgen. Die Gemeinde Bernhardswald wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um so schnell wie möglich einen reibungslosen Winterdienst zu gewährleisten, sobald die technischen Probleme behoben sind.