Lärmsanierung in Sünching: Nächte voller Baulärm drohen!

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DB InfraGO AG kündigt lärmintensive Schienenerneuerungen zwischen Sünching und Mangolding vom 8. bis 11. Dezember 2025 an.

Lärmsanierung in Sünching: Nächte voller Baulärm drohen!

Die DB InfraGO AG plant im Zeitraum vom 08. bis 11. Dezember 2025 lärmintensive Arbeiten im Abschnitt Sünching-Mangolding. Während dieser Zeit sind erhebliche Lärmbelästigungen zu erwarten, die auch nachts sowie an Wochenenden auftreten können. Die Gemeinde Sünching informiert, dass für diese Arbeiten keine Genehmigung für Nacht- und Wochenendarbeiten erforderlich ist, da es sich um Maßnahmen an Bundesbahnschienen handelt. Ebenso besteht keine Genehmigungspflicht für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen. Ziel der Initiative ist es, die Lärmbelästigung soweit wie möglich zu minimieren und den Anwohnern für ihr Verständnis zu danken.

Die Schienenerneuerungen sind Teil einer umfassenden Initiative zur Lärmminderung im Schienenverkehr, die bereits im Vorfeld von der Stadt Plattling angesprochen wurde. Ein automatisches Warnsystem wird während der Arbeiten zur Sicherheit der Beschäftigten eingesetzt, was durch die Berufsgenossenschaft vorgeschrieben ist. Laut der DB InfraGO AG wird versucht, die Beeinträchtigungen für Anwohner so gering wie möglich zu halten. Für Rückfragen stehen mehrere Ansprechpartner zur Verfügung, darunter Simon Maier von der DB InfraGO AG.

Möglichkeiten zur Lärmminderung

Um den Lärm im Schienenverkehr zu reduzieren, existieren unterschiedliche gesetzliche Grundlagen, die im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) verankert sind. Der rechtliche Rahmen sieht verschiedene Immissionsgrenzwerte in dB(A) vor, die je nach Nutzung angrenzender Gebäude variieren. Dazu zählen:

  • Krankenhäuser und Schulen: Tag 57 dB(A); Nacht 47 dB(A)
  • Reine/allgemeine Wohngebiete: Tag 59 dB(A); Nacht 49 dB(A)
  • Kern-, Dorf- und Mischgebiete: Tag 64 dB(A); Nacht 54 dB(A)
  • Gewerbegebiete: Tag 69 dB(A); Nacht 59 dB(A)

Zur aktiven Lärmvorsorge gehören Maßnahmen wie der Bau von Schallschutzwänden sowie die Errichtung von Schallschutzfenstern in betroffenen Wohngebieten. Bei bestehenden Schienenwegen erfolgt die Lärmsanierung im Rahmen eines freiwilligen Programms des Bundes. Seit 1999 wurden über 2,1 Milliarden Euro in stationäre Lärmschutzmaßnahmen investiert, die an mehr als 2.300 Kilometern Schienenstrecke implementiert wurden.

Die geplanten Arbeiten zwischen Sünching und Mangolding verdeutlichen die Herausforderungen im Bereich der Lärmminderung. Weitere gesetzliche Regelungen ermöglichen beispielsweise die Errichtung von Lärmschutzwänden ohne umfassende Planrechtsverfahren, was die Umsetzung von Schutzmaßnahmen beschleunigt. Seit 2015 sind die Auslösewerte zur Lärmsanierung deutlich abgesenkt, was den Gesamtbedarf an sanierungsbedürftigen Strecken auf etwa 8.500 Kilometer erhöht hat.

Die DB InfraGO AG verfolgt mit diesen Maßnahmen das Ziel, die Lärmbelastung durch den Schienenverkehr nachhaltig zu reduzieren. Dabei handelt es sich um einen kontinuierlichen Prozess, der in Verantwortung für die Anwohner und unter rechtlichen Vorgaben des Bundes und der Länder durchgeführt wird. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten sind unter gemeinde-aufhausen.de erhältlich. Auch Tagesfunk bietet Einblicke in die Problematik unter tagesfunk.de und das Bundesministerium für Verkehr klärt über laufende Projekte zur Lärmminderung auf bmv.de.