Verlorene Schätze: Schlüssel und Geldschein in Schiltberg gefunden!
Am 30. Juli 2025 wurden in Schiltberg mehrere Fundsachen gefunden, darunter Schlüssel und Geldscheine. Weitere Infos und Kontakt zur Gemeindeverwaltung.

Verlorene Schätze: Schlüssel und Geldschein in Schiltberg gefunden!
Im Rahmen einer Bekanntmachung hat die Gemeinde Schiltberg aktuelle Fundgegenstände veröffentlicht. Laut den Informationen der Gemeinde Schiltberg wurden am 30. Juli 2025 mehrere wichtige Dinge gefunden, die darauf warten, mit ihren Eigentümern wieder vereint zu werden.
Unter den Fundgegenständen befinden sich ein Haus- und Garagenschlüssel, der mit einem gelben Anhänger versehen ist. Dieser wurde im Forstweg zwischen Höfarten und Kühnhausen gefunden. Zudem wurde ein Geldschein in der Nähe der Raiffeisenbank Schiltberg entdeckt. Die Gemeinde fordert die ehrlichen Finder auf, sich mit dem Fundbüro in Verbindung zu setzen und die Gegenstände abzugeben.
Details zu Fundgegenständen und Aushangzeitraum
Die Aushangzeit für die bekannten Fundsachen läuft bis zum 11. September 2025, sodass die Eigentümer genügend Zeit haben, sich zu melden. Nähere Informationen können direkt bei der Gemeindeverwaltung Schiltberg eingeholt werden.
Das Wiederauffinden von verlorenen Gegenständen kann oft eine Herausforderung darstellen. Laut den Richtlinien von BürgerService.info sind Fundsachen zwar besitzlos, jedoch nicht herrenlos. Das bedeutet, dass der rechtmäßige Eigentümer weiterhin Rechte an diesen Gegenständen hat, auch wenn er keinen Zugriff darauf hat. Das Fundbüro ist daher der erste Anlaufpunkt für Personen, die einen Verlust bemerken.
Tipps zum Umgang mit Fundsachen
Um sicherzustellen, dass Fundsachen effektiv verarbeitet werden, gibt es einige Tipps: Finder sollten in der Umgebung nach dem Eigentümer suchen und das gefundene Objekt im Fundbüro oder bei der Polizei abgeben. Es ist wichtig, den Fundort und Zeitpunkt bei der Abgabe anzugeben sowie Kontaktdaten zu hinterlassen, um zukünftige Nachfragen zu vereinfachen. Oftmals kann es mehrere Monate dauern, bis bei einer Fundsache festgestellt wird, ob der Eigentümer gefunden wurde.
Falls der Eigentümer nicht gefunden wird, werden die Fundsachen in der Regel nach einer Aufbewahrungsfrist versteigert. Diese Frist liegt üblicherweise zwischen drei und sechs Monaten. Finder erhalten in der Regel einen Finderlohn von etwa fünf Prozent des Wertes einer gefundenen Sache, was vertraglich geregelt ist und nur bei ordnungsgemäßer Meldung gezahlt wird. Die örtliche Verwaltung bietet auch weitere Beratung zu diesem Thema an.
Für Einwohner der Umgebung sind die nächsten Verwaltungsstandorte, die bei der Bearbeitung von Fundsachen behilflich sein können, unter anderem:
- Verwaltungsgemeinschaft Kühbach (Entfernung: 5,64 km)
- Hilgertshausen-Tandern (Entfernung: 8,41 km)
- Gemeindeverwaltung Jetzendorf (Entfernung: 13,05 km)
- Gemeinde Hollenbach (Entfernung: 13,96 km)
- Weichs (Entfernung: 15,47 km)
- Gemeinde Rehling – Verwaltung (Entfernung: 23,44 km)
Diese Informationen sind wichtig für alle Einwohner, die eventuell selbst betroffen sind oder die Möglichkeit haben, Fundgegenstände zu finden. Eine Zusammenarbeit der Bürger kann helfen, verlorene Werte schneller wiederzusammenzuführen.