Neue Abwassergebühren ab 2025: Das müssen Rieder wissen!
Abwassergebühren in Ried bei Mering Schwaben: Neue Regelungen ab 01.01.2025, inklusive gesplitteter Gebührenmodelle und Grundgebühr.
Neue Abwassergebühren ab 2025: Das müssen Rieder wissen!
Zum 1. Januar 2025 führt die Gemeinde Ried eine neue Abwassergebührenregelung ein. Diese Reform beinhaltet die Einführung einer Grundgebühr sowie eine gesplittete Abwassergebühr, die die bestehende Regelung umfassend ändern wird. Laut Informationen von Gemeinde Ried beträgt die Abwassergebühr künftig 2,43 € pro Kubikmeter. Zudem wird eine Grundgebühr von 77,00 € pro Jahr für Zähler bis 5 m³ und 92,00 € für Zähler bis 10 m³ erhoben.
Ein wesentliches Element der Reform betrifft die Niederschlagswassergebühr. Diese wird mit 0,14 € pro Quadratmeter festgesetzt. Die Gebührenberechnung erfolgt auf der Basis von Grundstücksfläche, Gebietsabflussbeiwert und Niederschlagswassergebühr. Beispielsweise würde ein Grundstück mit einer Fläche von 600 m² in Gebietsklasse 3 (38%) zu einer Gebühr von 31,92 € führen.
Hintergrund zur gesplitteten Abwassergebühr
Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr wurde notwendig, um den rechtlichen Vorgaben gemäß § 56 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes zu entsprechen, welches die getrennte Erhebung von Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser vorschreibt. Diese gesetzliche Regelung zielt darauf ab, eine differenzierte und gerechte Abrechnung der Abwasserkosten zu gewährleisten. Wikipedia führt aus, dass Gemeinden in der Vergangenheit oft eine einheitliche Abwassergebühr erhoben haben, die jedoch durch verschiedene Gerichtsurteile als unzulässig angesehen wurde.
In der neuen Regelung werden die Kosten für Schmutzwasser und Niederschlagswasser strikt voneinander getrennt, was bedeutet, dass Grundstückseigentümer nun für beide Abwasserarten spezifische Gebühren zahlen müssen. Dies soll auch nachhaltige Praxis wie die Regenwassernutzung und Entsiegelung fördern, welche im Rahmen eines ökologischen Regenwasserbewirtschaftungskonzepts realisiert werden können.
Weitere Maßnahmen und Ausblick
Zusätzlich zur Einführung der neuen Abwassergebühren wurde auch ein Bebauungsplan für die Untersuchung der bebauten Grundstücke erstellt. Der Gemeinderat entschied sich für das Gebietsabflussbeiwertverfahren, um die Versorgungsgebiete in Zonen einzuteilen. Diese werden auf Basis von digitalen Flurkarten und Luftbildern erstellt. Für die Umsetzung der Maßnahme wurde das Ingenieurbüro Mayr aus Aichach beauftragt.
Die Vorauszahlungsbescheide für die Abwassergebühren werden im Oktober 2025 an die Bürger versandt, wobei die bisherigen Vorauszahlungen auf die neuen Gebühren angerechnet werden. Allerdings wird die Vorauszahlungsrate am 15. November 2025 höher ausfallen. Verbesserungsbeiträge für Kanalsanierungsarbeiten in verschiedenen Straßen werden ebenfalls erhoben, mit Bescheiden, die im Laufe des Jahres 2026 erstellt und verschickt werden.
Eine Informationsveranstaltung zur neuen Abwassergebühr und deren Hintergründe wird rechtzeitig angekündigt, um die Bürger umfassend über die Änderungen in Kenntnis zu setzen.