US-Army übt im Landkreis: Gefahren und Entschädigungsansprüche beachten!
Ebermannsdorf: US-Army führt Helikopterladezonenübungen vom 03.11. bis 28.11.2025 im Landkreis Amberg-Sulzbach durch.
US-Army übt im Landkreis: Gefahren und Entschädigungsansprüche beachten!
Am 29. Oktober 2025 wurden wichtige Informationen zu den bevorstehenden Helikopterladezonenübungen im Landkreis Amberg-Sulzbach veröffentlicht. Die Übungen, unter dem Titel AE25-66, werden von der US-Army durchgeführt und finden im Zeitraum vom 3. November bis zum 28. November 2025 statt. Während dieser Zeit sind auch nächtliche Übungen vorgesehen, die möglicherweise zu Lärm und Störungen für die Anwohner führen könnten.
Die Bevölkerung wird eindringlich gebeten, sich von den Einrichtungen der üben Truppen fernzuhalten, um mögliche Gefahren zu vermeiden. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass während und nach den Übungen liegen gebliebene Sprengmittel oder Fundmunition auftreten können. Bürger, die solche Gegenstände finden, sollten unbedingt Kontakt zur nächsten Polizeidienststelle aufnehmen.
Informationen zu Manöverschäden
Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die Manöverschäden, die durch die Gaststreitkräfte oder in gemeinsamer Übung mit der Bundeswehr verursacht werden können. Geschädigte Bürger haben das Recht auf Entschädigung. Entsprechende Schadensmeldungen müssen umgehend geltend gemacht werden. Dabei ist zu beachten, dass die Frist für die Geltendmachung von Manöverschäden innerhalb von drei Monaten nach Kenntnisnahme des Schadens liegt.
Die zuständige Schadensregulierungsstelle ist die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Regionalbüro Süd. Schäden sollten mittels eines speziellen Formulars bei Frau Seibert von der Gemeinde gemeldet werden, die telefonisch unter 09624/9203-11 oder per E-Mail unter Seibert@ebermannsdorf.de zu erreichen ist. In dem Formular sind Angaben zu den Geschädigten, der Schadensart und -höhe sowie spezielle Details zum Schadensereignis erforderlich. Der Antrag auf Ersatz von Manöverschäden muss innerhalb eines Monats bei der Gemeinde und spätestens innerhalb von drei Monaten bei der Bundesanstalt eingereicht werden.
Für zusätzliche Informationen zu Übungen und Manöverschäden stellt die Bundeswehr umfassende Ressourcen zur Verfügung, die unter bundeswehr.de eingelesehen werden können. Dort erhalten Interessierte zudem Hinweise zur Beantragung von Entschädigungen für etwaige Schäden.
Es ist wichtig, dass sich die Anwohner während der Übungszeit gut informieren und alle Hinweise der zuständigen Stellen befolgen, um sowohl ihre Sicherheit als auch die Sicherheit der Übungsteilnehmer zu gewährleisten.