Wolfsgebiet erhält grünes Licht: Solarpark Hermannstetten kommt!
Am 17.09.2025 wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan des Solarparks Hermannstetten in Wolfsegg Oberpfalz bekannt gegeben.

Wolfsgebiet erhält grünes Licht: Solarpark Hermannstetten kommt!
Am 17. September 2025 wurde der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung im Sondergebiet „Solarpark Hermannstetten“ bekannt gegeben. Laut wolfsegg.de umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans eine Fläche von 23.594 m². In dem Plan werden umfangreiche Informationen zu Höhenlinien, Straßen, Wegen sowie landwirtschaftlichen Flächen und Wohnbebauung bereitgestellt.
Die geplanten Nutzungen im Solarpark sind vielfältig, darunter Ackerland (A11, 2 WP), Grünland intensiv (G11, 3 WP) und spezielle Pflanzenflächen wie Partenarme Säume und Staudenfluren (K11, 4 WP) sowie Roter Hartriegel (B116, 7 WP). Darüber hinaus sind auch infrastrukturelle Maßnahmen wie eine 20-kV-Freileitung mit beidseitigem Schutzbereich sowie ein Grünweg (V332, 3 WP) vorgesehen. Die Projektbearbeitung liegt in den Händen von Blank & Partner MBB Landschaftsarchitekten.
Relevanz der Solarparks
Der wachsende Bedarf an erneuerbaren Energien wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) untermauert, welches anstrebt, bis 2030 80% des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Dies hat zu einer zunehmenden Errichtung von großflächigen Photovoltaikanlagen, also Solarparks, geführt. Laut rechtsanwaelteszk.de ist es entscheidend, geeignete Standorte für diese Anlagen zu finden, da sie sich oft in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten niederschlagen.
Die Baunutzungsverordnung enthält keine spezifischen Regelungen für erneuerbare Energien, doch die Zulässigkeit von Solarparks richtet sich nach allgemeinen Kriterien. In der Regel gelten Solarparks nicht als erheblich belästigend und verursachen keine nennenswerten Emissionen, was ihre Errichtung auch in Gebieten ermöglicht, wo andere Gewerbebetriebe unzulässig wären. Dennoch bestehen konfliktreiche Situationen, die bei der Verwirklichung von Solarpark-Vorhaben berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise das Rücksichtnahmegebot nach § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO.
Umweltauswirkungen und Strategie
Die Arbeit der AGEE-Stat, die jährlich eine amtliche Abschätzung zur Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland erstellt, belegt die wirtschaftlichen Effekte und die Emissionsvermeidung, die durch erneuerbare Energien erzielt werden. Die Ergebnisse werden im Hintergrundpapier „Erneuerbare Energien in Deutschland“ veröffentlicht und verdeutlichen die Fortschritte in den Bereichen Strom, Wärme und Verkehr. Diese strategischen Ansätze sind auch für die Zukunft des Solarparks in Hermannstetten von Bedeutung laut umweltbundesamt.de.
Zum Abschluss sei erwähnt, dass die Geobasisdaten für den Bebauungsplan von der Bayerischen Vermessungsverwaltung stammen und die Kontaktinformationen für weitere Anfragen zur Projektbearbeitung wie folgt sind: Blank & Partner MBB Landschaftsarchitekten, Marktplatz 1, 92536 Pfreimd, Telefon: 09606 / 91 54 47, E-Mail: info@blank-landschaft.de.