Wichtig: Zählerstände bis Ende Dezember 2025 melden!
Abnehmer in Sinzing müssen bis zum 31.12.2025 Zählerstände für Abwassergebühren melden. Frist: 31.01.2026.
Wichtig: Zählerstände bis Ende Dezember 2025 melden!
Die Abwassergebührenabrechnung für das Jahr 2025 steht vor der Tür, und die Gemeinden Sinzing und Lauf erinnern alle Abnehmer an die fristgerechte Meldung ihrer Zählerstände. Die Frist für die Meldung der Zählerstände endet am 31. Dezember 2025. Dies betrifft insbesondere Zähler für Gartenwasser, nicht in den Kanal geleitetes Wasser, Brauchwasseranlagen und Stallzähler für Großvieheinheiten. Auch Zählerstände von Gartenwasserzählern ohne Verbrauch müssen angegeben werden.
In Sinzing, so berichtet die Gemeinde sinzing.de, ist der Meldeschluss der 31. Januar 2026. Dabei muss der Nachweis durch geeichte Wasserzähler erfolgen, die vom Gebührenpflichtigen installiert und angemeldet werden müssen. Meldungen können schriftlich per Post, E-Mail oder Telefax an die Gemeinde erfolgen. Die benötigten Formulare sind auf der Homepage der Gemeinde verfügbar.
Meldestatistiken und Gebührenordnung
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der von den Gemeinden festgelegten Gebührenordnungen. Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von Gemeinden für die Nutzung öffentlicher Abwasserbeseitigungseinrichtungen erhoben werden. Diese Gebühren müssen auf tatsächlicher Inanspruchnahme beruhen und orientieren sich an den Gebühren-Satzungen der jeweiligen Kommunen. Zudem dürfen die Gebührenbemessung dem Gleichheitssatz und dem Äquivalenzprinzip entsprechen, wie die Informationen von Wikipedia erläutern.
Für die Ermittlung der Gebühren sind unterschiedliche Arten vorgesehen, darunter die Einleitungsgebühr, die Beseitigungsgebühr für Fäkalschlamm und die Grundgebühr für die Bereitstellung der Entwässerungseinrichtung. Besonders wichtig ist die Meldung des Verbrauchs, da Abwassergebühren vom Ausmaß der Inanspruchnahme der Entwässerungseinrichtung abhängen.
Informationen für Großvieheinheiten
Der Abrechnung sind spezifische Regelungen für Großvieheinheiten zu entnehmen, die auch in der Gemeinde Sinzing eine bedeutende Rolle spielen. Hier ist es erforderlich, Unterlagen wie Bescheinigungen der Tierseuchenkasse für die Abrechnung einzureichen. Folgende Meldungen sind von Abnehmern vorzunehmen:
- Pferde (3 Jahre und älter): 1,00
- Pferde (unter 3 Jahren): 0,70
- Zuchtbullen, Zugochsen: 1,20
- Kühe, Färsen, Masttiere: 1,00
- Jungvieh (1 bis 2 Jahre): 0,70
- Jungvieh (unter 1 Jahr): 0,30
- Schafe (1 Jahr und älter): 0,10
- Schafe (unter 1 Jahr): 0,05
- Zuchteber und -sauen: 0,30
- Mastschweine (über 75 kg): 0,20
- Läufer (20 bis 75 kg): 0,10
- Ferkel: 0,00
- Legehennen: 0,004
- Junghennen und Masthühner: 0,00
- Mastputen und -gänse: 0,00
- Mastenten: 0,00
Die korrekte und fristgerechte Meldung ist entscheidend, da Meldungen, die nach dem Stichtag eingereicht werden, in der Regel nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Informationen zur Meldung der Zählerstände sind in Post, E-Mail oder Telefax an die Gemeinde vorzunehmen.
Für weitere Fragen und Informationen können sich Bürger der Gemeinde Sinzing an Sabine Berchtold, Sachbearbeiterin im Rathaus, unter der Telefonnummer +49 941 39602-33 oder per E-Mail an sabine.berchtold@sinzing.de wenden. Die Abwassergebühren 2025 stellen somit ein zentrales Thema für die Bürger dar, das im Hinblick auf die öffentliche Ordnung und die reibungslose Abwasserentsorgung von größter Bedeutung ist. Auch die Stadt Lauf informiert ähnlich über die benachbarten Regelungen, was die Bedeutung der fristgerechten Meldung unterstreicht lauf.de.