Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans in Viehhausen gestartet!
Am 22.09.2025 beginnt die öffentliche Auslegung des überarbeiteten Bebauungsplans Nr. 41 in Viehhausen. Stellungnahmen bis 06.10.2025.

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans in Viehhausen gestartet!
Am 22. September 2025 wurde die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 41 „Mühlbergstraße“ in Viehhausen bekannt gegeben. Diese Bekanntmachung richtet sich nach § 4a Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss der Gemeinde Sinzing hat am 17. September 2025 den überarbeiteten Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans genehmigt, um Nachvollziehbarkeit und Rechtsklarheit zu fördern.
Zu den wesentlichen Änderungen im Entwurf gehört, dass für Parzelle 2 keine spezifische Art der baulichen Nutzung festgelegt wird. Darüber hinaus wurde die Baulinie der Parzellen 13 und 13a auf den Bereich der Baugrenze verkürzt. Dieser überarbeitete Plan ersetzt vollständig den ursprünglichen Bebauungsplan aus dem Jahr 1996. Der Geltungsbereich umfasst mehrere Grundstücke in der Gemarkung Viehhausen.
Auslegungsdetails und Fristen
Die Planunterlagen können im Rathaus der Gemeinde Sinzing, im Erdgeschoss zwischen Zimmer Nr. 0.11 und 0.12, eingesehen werden. Die Öffnungszeiten für die Einsichtnahme sind Montag bis Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 12:00 Uhr, sowie Dienstag von 14:00 bis 17:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr. Interessierte Bürgerinnen und Bürger haben nun zwei Wochen Zeit, um Stellungnahmen abzugeben, die sowohl elektronisch als auch in Textform erfolgen können. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise unberücksichtigt bleiben.
Der gesamte Auslegungsprozess wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Um mehr Informationen zu erhalten, können die Unterlagen auch online unter www.sinzing.de eingesehen werden.
Bauvorhaben in Frankenthal
Parallel zu den Entwicklungen in Viehhausen wurde am 11. Dezember 2024 die 24. Änderung des Flächennutzungsplans 1998 durch den Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) beschlossen. Diese Änderung erfolgt zeitgleich zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Studernheim, Nördlich der Mühlbergstraße“, mit dem Ziel, neuen Wohnraum auf bisher gewerblich genutzten Flächen zu schaffen.
Die Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden werden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Pläne und Begründungen einschließlich eines Umweltberichts sind zwischen dem 6. Januar 2025 und dem 7. Februar 2025 online unter www.frankenthal.de einsehbar. Stellungnahmen können in diesem Zeitraum elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Die vorbereitenden Umweltuntersuchungen umfassen verschiedene Berichte, darunter Baugrunduntersuchungen und geotechnische Gutachten, die durch namhafte Ingenieurgesellschaften erstellt wurden. Diese Informationen spielen eine wichtige Rolle in der weiteren Planung, um die Umweltauswirkungen nachhaltig zu bewerten.
Für aktuelle Entwicklungen und Informationen zu ähnlichen Projekten und neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen können Interessierte auch den Bericht des Bundestags auf bundestag.de nutzen.