Wichtige Infoveranstaltungen zum Schutz der Gewässer im Landkreis Regensburg!

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Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg informiert über Gewässerrandstreifen. Informationsveranstaltungen am 18. und 19. November 2025.

Wichtige Infoveranstaltungen zum Schutz der Gewässer im Landkreis Regensburg!

Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg hat die Erfassung der Gewässer dritter Ordnung im nördlichen Landkreis Regensburg sowie in der Stadt Regensburg erfolgreich abgeschlossen. Die Ergebnisse werden im Rahmen des Projekts „Gewässerrandstreifenkulisse“ vorgestellt. Dies geschieht in zwei bevorstehenden Informationsveranstaltungen, die sowohl vor Ort als auch online stattfinden werden.

Die erste Veranstaltung findet am 18. November 2025 um 19:30 Uhr in der Mehrzweckhalle Zeitlarn, Lauber Str. 1, 93197 Zeitlarn, statt. Eine weitere Informationsveranstaltung wird am 19. November 2025 ebenfalls um 19:30 Uhr online angeboten. Interessierte können sich per E-Mail an Gewaesserrandstreifen@wwa-r.bayern.de anmelden. Zielgruppe der Veranstaltungen sind nicht nur betroffene Grundstückseigentümer, sondern auch zuständige Behörden, Verbände und Kommunen.

Inhalte der Veranstaltungen

Bei den Informationsveranstaltungen werden die Bedeutung der Gewässerrandstreifen sowie das Vorgehen bei deren Einstufung thematisiert. Zudem werden Beispiele und Karten mit Ergebnissen präsentiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Fragen zu einzelnen Grundstücken während der Veranstaltungen beantwortet werden.

Die Kartenentwürfe, die als Grundlage der Präsentationen dienen, werden ab dem 17. November 2025 auf der Website des Wasserwirtschaftsamts Regensburg bereitgestellt. Die offizielle Veröffentlichung der Kulisse für den nördlichen Landkreis und die Stadt Regensburg ist für den 1. Juli 2026 geplant. Rückmeldungen zu den Kartenentwürfen können vom 17. November 2025 bis 9. Januar 2026 schriftlich an das Wasserwirtschaftsamt gerichtet werden. Kontaktmöglichkeiten sind per E-Mail und postalisch: Wasserwirtschaftsamt Regensburg, Landshuter Straße 59, 93053 Regensburg.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die gesetzlichen Grundlagen für Gewässerrandstreifen wurden durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ im Jahr 2019 in Bayern geschaffen. Art. 16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes untersagt acker- und gartenbauliche Nutzungen in Uferbereichen natürlicher Gewässer in einer Breite von mindestens 5 Metern, bei staatlichen Flächen sogar in einer Breite von 10 Metern. Diese Regelung ist ein essenzieller Beitrag zum Schutz sensibler Ökosysteme, wie Gewässer es sind, welche durch landwirtschaftliche Tätigkeiten stark gefährdet werden können.

Die Wasserwirtschaftsämter in Bayern führen fortlaufend Kartierungen zur Einstufung der Gewässer durch. Der aktuelle Kartierungsprozess betrifft rund 2600 Kilometer Gewässer dritter Ordnung, dessen Erhebung von Dezember 2020 bis März 2023 abgeschlossen wurde. Die bereits rechtskräftigen Ergebnisse sind seit dem 1. Juli 2023 im Umweltatlas veröffentlicht und auch digital verfügbar. Gewässerrandstreifen von mindestens 5 Metern pro Ufer sind bereits jetzt einzuhalten. Für die neuen Kartenentwürfe können vorab Änderungen bis zum 20. März 2025 berücksichtigt werden.

Zusammenfassend zeigt die laufende Initiative zum Gewässerschutz die Bedeutung von Gewässerrandstreifen für die Umwelt. Diese Randstreifen tragen entscheidend dazu bei, den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren und die Lebensräume zu vernetzen. Die Öffentlichkeit wird im Rahmen der Informationsveranstaltungen eingeladen, sich über die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich zu informieren.