Gemeinschaftsversammlung in Alteglofsheim: Haushaltsplan 2026 im Fokus!
Gemeinschaftsversammlung in Alteglofsheim am 19. November 2025: Diskussion zu Haushalt und wichtigen Beschlüssen.
Gemeinschaftsversammlung in Alteglofsheim: Haushaltsplan 2026 im Fokus!
Am 19. November 2025 findet um 19:00 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses Alteglofsheim eine bedeutende Gemeinschaftsversammlung statt. Auf der Tagesordnung stehen mehrere wichtige Punkte, die sowohl die finanzielle als auch die organisatorische Zukunft der Gemeinde betreffen werden.
Die Versammlung wird mit der Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung vom 26. Juni 2025 beginnen. Ein zentraler Punkt wird die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2026 sein. Hierbei werden auch der Stellenplan und der Finanzplan mit dem Investitionsprogramm im Fokus stehen.
Haushaltsplan und Finanzmanagement
Ein geregelter Gemeindehaushalt ist für die effiziente und transparente Verwaltung unerlässlich. Laut Kanzlei Herfurtner gibt es strenge gesetzliche Vorgaben, denen die Gemeinden in Deutschland unterliegen. Die Vorschriften umfassen unter anderem das Kommunalabgabengesetz, die Gemeindeordnung sowie das Haushaltsgrundsätzegesetz. Diese Gesetze stellen sicher, dass Erträge und Aufwendungen klar dargestellt werden und somit auch die verantwortungsvolle Verwendung öffentlicher Mittel gefördert wird.
Die Gemeinden sind verpflichtet, jährlich einen Haushaltsplan aufzustellen, der sowohl einen Ergebnishaushalt als auch einen Finanzhaushalt beinhaltet. Diese Pläne müssen von der übergeordneten Kommunalaufsicht genehmigt werden, die die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben sowie die wirtschaftliche Verwendung der Mittel prüft. In besonders schwierigen finanziellen Lagen können zusätzliche Auflagen erteilt werden.
Weitere Tagesordnungspunkte
Neben der Haushaltssatzung wird auch die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2024 thematisiert werden. Des Weiteren steht die Gas-Bündelausschreibung für 2026 auf der Agenda, was eine Erteilung der Vollmacht zur Entscheidungsfindung fordert. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, gefolgt von Mitteilungen und Anfragen der Versammlungsteilnehmer.
Nach der öffentlichen Sitzung wird eine nichtöffentliche Sitzung stattfinden, in der weitere interne Themen behandelt werden. Bürger und interessierte Parteien sind eingeladen, an dieser wichtigen Versammlung teilzunehmen.
Für Rückfragen steht Herbert Heidingsfelder unter der Telefonnummer 09453/931 33 oder der E-Mail-Adresse herbert.heidingsfelder@vg-alteglofsheim.de zur Verfügung. Diese Informationen wurden am 10. November 2025 bekannt gegeben und sind von wesentlicher Bedeutung für die Transparenz der Gemeindeverwaltung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die bevorstehende Gemeinschaftsversammlung nicht nur die finanzielle Verantwortung der Gemeinde thematisiert, sondern auch einen wichtigen Raum für Bürgerbeteiligung bietet. Ein transparentes und offenes Verfahren ist für eine vertrauensvolle Gemeindeverwaltung unerlässlich.