Geflügelpest-Alarm: Überwachungszone im Landkreis Regensburg eingerichtet!
Im Landkreis Straubing-Bogen wurde am 08.11.2025 die Geflügelpest festgestellt. Für Aufhausen und Umgebung gelten strenge Schutzmaßnahmen.
Geflügelpest-Alarm: Überwachungszone im Landkreis Regensburg eingerichtet!
Am 8. November 2025 wurde ein Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Straubing-Bogen festgestellt. Infolge dessen erließ das staatliche Landratsamt Regensburg eine Allgemeinverfügung zur Festlegung einer Überwachungszone, die mehrere Gemeinden im Landkreis umfasst. Diese Maßnahmen sind Teil der Bekämpfung der Geflügelpest, welche durch die Geflügelpest-Verordnung geregelt wird, die am 15. Oktober 2018 bekannt gemacht wurde und darauf abzielt, die Verbreitung der Krankheit in Deutschland zu verhindern. Laut der Gemeinde Aufhausen sind die betroffenen Gemeinden in der Überwachungszone: Aufhausen mit den Ortsteilen Irnkofen, Neumühle, Niederhinkofen und Ziegelstadel; Mötzing mit Dengling, Mötzing, Oberhaimbuch, Schafhöfen, Schönach und Unterhaimbuch; Sünching mit Annahof, Haidenkofen, Hardt und Sünching sowie Riekofen mit Hartham, Oberehring und Unterehring.
Tierhaltende Betriebe in dieser Zone sind verpflichtet, ihre Anzahl der Vögel sowie eventuelle verendete Tiere umgehend dem Veterinäramt zu melden. Darüber hinaus gelten ansässige Betriebe in der Überwachungszone als besonders gefährdet und müssen strenge Vorschriften einhalten. Dazu zählen unter anderem Beförderungsverbote für Vögel, Eier und Tierkörper auf öffentlichen sowie privaten Straßen. Auch gibt es ein Verbringungsverbot für Geflügel, Geflügelfleisch, Eier und tierische Nebenprodukte.
Schutzmaßnahmen für Tierhalter
Eine weitere zentrale Maßnahme ist die Aufstallungspflicht, die vorschreibt, dass alle Vögel in geschlossenen Ställen gehalten werden müssen. Die Eigenüberwachung ist ebenfalls gefordert: Betreiber müssen ihre Tiere täglich auf eventuelle Veränderungen kontrollieren. Zudem sind Bekämpfungsmaßnahmen gegen Schadnager und Insekten in den Betrieben erforderlich, um das Risiko einer Infektion zu minimieren.
Diverse Hygienemaßnahmen sind ebenfalls vorgeschrieben. So müssen tägliche Desinfektionen an den Zufahrtswegen durchgeführt werden, und es gelten strikte Hygienevorschriften für alle Personen, die das Betriebsgelände betreten. Die Dokumentation über alle Personen, die den Betrieb betreten, ist obligatorisch. Tierhalter müssen zudem nach den Vorgaben der VO (EU) 1069/2009 die Entsorgung von Tierkörpern sicherstellen.
Das Freilassen von Vögeln zur Unterstützung des Wildvogelbestands ist im Rahmen der Allgemeinverfügung ebenfalls verboten. Auch das Durchführen von Geflügelausstellungen und Märkten in der Überwachungszone ist untersagt. Transportfahrzeuge, die mit Geflügel in Verbindung stehen, müssen nach jedem Transport gereinigt und desinfiziert werden, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern.
Kontrollmaßnahmen und Meldesystem
Die zuständige Behörde wird Kontrollen und Untersuchungen in der Überwachungszone durchführen. Bei Bedarf kann die Tötung und Beseitigung von infizierten oder potenziell infizierten Vögeln angeordnet werden. Darüber hinaus kann die Jagd auf Federwild in der Region untersagt werden, um das Risiko einer Ansteckung zu verringern. Solche Maßnahmen sind in den allgemeinen Schutzvorschriften der Geflügelpest vorgesehen, die detaillierte Regelungen zur Bekämpfung der Seuche beinhalten.
Laut dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zeigt sich eine besorgniserregende Zunahme von Infektionen bei Wildvögeln sowie von Ausbrüchen in Geflügelhaltungen, was die Notwendigkeit solcher rigorosen Maßnahmen unterstreicht. Die Einhaltung aller Vorschriften ist entscheidend, um die Gesundheit der Bestände zu sichern und eine Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.
Die Geflügelhalter sind angehalten, ihren Betrieb gemäß der Richtlinien des BMELH zu organisieren und alle notwendigen Unterlagen einzureichen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Maßnahmen zur Früherkennung, Hygienevorschriften und die genaue Dokumentation der Bestände sind unverzichtbar, um die Gesundheit der Tiere zu schützen.
Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Daher ist es für die betroffenen Tierhalter von entscheidender Bedeutung, sich umgehend über die aktuellen Entwicklungen zu informieren und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.