Baupläne und Haushaltsfragen: Sitzung des Marktgemeinderates in Laaber!

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Am 15.09.2025 findet im Rathaus Laaber eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates statt, um wichtige Beschlüsse zu fassen.

Am 15.09.2025 findet im Rathaus Laaber eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates statt, um wichtige Beschlüsse zu fassen.
Am 15.09.2025 findet im Rathaus Laaber eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates statt, um wichtige Beschlüsse zu fassen.

Baupläne und Haushaltsfragen: Sitzung des Marktgemeinderates in Laaber!

Am 15. September 2025 findet um 19:00 Uhr eine öffentliche Sitzung des Marktgemeinderates im Sitzungssaal des Rathauses Laaber statt. Gemäß der Einladung, die kürzlich veröffentlicht wurde, stellt die Sitzung eine wichtige Plattform dar, um verschiedene zentrale Themen zu besprechen. Der Erste Bürgermeister Hans Schmid wird die Sitzung leiten und wichtige Bekanntmachungen abgeben.

Auf der Tagesordnung stehen mehrere wesentliche Punkte. Dazu gehört die Genehmigung der öffentlichen Niederschriften des Marktgemeinderates vom 14.07.2025 sowie des Bau- und Umweltausschusses vom 30.07.2025. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Beratung und Beschlussfassung des Haushalts 2025. Zudem steht die Garagen- und Stellplatzsatzung auf der Agenda, die ebenfalls Gegenstand einer Beschlussfassung sein wird.

Änderungen der Stellplatzsatzung

Im Kontext der Garagen- und Stellplatzsatzung sind zahlreiche Änderungen vorgesehen, die an die Baurechtsnovelle 2025 angepasst werden. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Pflicht zur Errichtung von Stellplätzen zu kommunalisieren und auf eine andere rechtliche Grundlage zu stellen. Die bestehenden Satzungen, die über die Garagen- und Stellplatzverordnung Bayern hinausgehen, müssen bis zum 30. September 2025 angepasst oder treten außer Kraft. Die Stellplatzpflicht gilt für bauliche Maßnahmen, Änderungen und Nutzungsänderungen, jedoch nicht für Dachgeschossausbauten oder Aufstockungen von Wohngebäuden.

Ein wesentlicher Aspekt der neuen Regelungen ist, dass die Ablösesumme für Stellplätze nicht mehr frei festgesetzt werden kann, sondern nun an die Kosten zur Herstellung eines Stellplatzes gebunden ist. Für Stadtentwicklungsprojekte, wie das geplante Wohngebiet „Südlich der Buchenstraße“ in Markt Nittendorf, bedeutet dies, dass auch die Stellplatzanzahl angepasst wird. Ab zwei Wohneinheiten kann ein PKW-Stellplatz zudem als Stellplatz für mindestens sechs Fahrräder genutzt werden, was eine nachhaltigere Mobilitätslösung fördern soll. Des Weiteren kann die Stellplatzpflicht unter bestimmten Voraussetzungen durch ein naheliegendes Grundstück erfüllt werden, wobei die Entscheidung darüber beim Bau- und Umweltausschuss liegt.

Regionaler Kontext und weitere Entwicklungen

Seit dem 1. Januar 2019 haben Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, die Art und den Umfang von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder bei Bauvorhaben selbst festzulegen. Diese Regelung beruht auf einer Novelle der Landesbauordnung NRW und hat die kommunalen Stellplatzsatzungen bedeutend gestärkt. Der Leitsatz dieser Änderungen besteht darin, dass die Stellplatzregelungen an die örtlichen Gegebenheiten und Entwicklungsstrategien der Kommunen angepasst werden können.

Die Überarbeitung der Musterstellplatzsatzungen sowie die Veröffentlichung einem aktualisierten Leitfaden zeigen, dass bereits Erfahrungen aus der Praxis in die Novellierung eingeflossen sind. Die neuen Regelungen bieten den Kommunen mehr Spielraum für individuelle Lösungen, wodurch die Umsetzung von Verkehrsentwicklungsmaßnahmen optimiert werden kann.

Abschließend wird bei der kommenden Sitzung des Marktgemeinderates auch die Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung auf der Tagesordnung stehen. Der Rat wird sich zudem mit verschiedenen Anfragen und Themen im Abschnitt „Verschiedenes“ beschäftigen, darunter die Rückzahlung einer coronabedingten Anschubfinanzierung durch die Kommunale Verkehrsüberwachung in Oberpfalz.

Für weitere Informationen zur Sitzung und den geplanten Änderungen in der Stellplatzsatzung können die offiziellen Mitteilungen auf den Webseiten von Markt Laaber, Heimat Info und Zukunftsnetz Mobilität eingesehen werden.