Wichtige Beschlüsse bei der Gemeinderatssitzung in Hagelstadt!
Am 11.09.2025 um 19:00 Uhr tagt der Gemeinderat von Hagelstadt im Rathaus. Wichtige Themen sind Bauanträge und Hochwasserschutz.

Wichtige Beschlüsse bei der Gemeinderatssitzung in Hagelstadt!
Am 11. September 2025 findet um 19:00 Uhr die nächste Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Hagelstadt statt. Laut Hagelstadt.de wird die Sitzung mehrere wichtige Tagesordnungspunkte umfassen, darunter die Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10. Juli 2025 und verschiedene Bauvorhaben. Der erste Bürgermeister, Thomas Scheuerer, wird die Sitzung leiten.
Zu den zentralen Themen gehört ein Bauantrag bezüglich der Erweiterung eines bestehenden Balkons auf der Höhe 11 sowie eine Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Darüber hinaus steht der Neuerlass der Stellplatzsatzung zur Diskussion, ebenso wie das Bauleitplanverfahren bezüglich der Nachbargemeinden, insbesondere für den Bebauungsplan Nr. 49 „Inkofen Haag“.
Bau- und Sicherheitsmaßnahmen
Ein weiterer Tagesordnungspunkt befasst sich mit dem Hochwasserschutz in der Region, speziell dem Becken Gailsbach-West. Hier soll eine Anlagenüberwachung mit Kamera eingerichtet werden, um die Sicherheit und Effizienz zu erhöhen. Zudem wird die Zahl der stellvertretenden Kommandanten und Kommandantinnen bei der Freiwilligen Feuerwehr Hagelstadt ab Oktober 2025 festgelegt und ein neuerlass von Satzungen für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde besprochen.
In den letzten Jahren hat sich die Notwendigkeit von umfangreichen Bau- und Sicherheitsmaßnahmen in Gemeinden wie Hagelstadt als besonders wichtig erwiesen. Laut Leiblfing.de sind dabei nicht nur die Bauprojekte und Satzungen von Bedeutung, sondern auch die finanziellen Aspekte der Gemeindeverwaltung, einschließlich der Hebesätze für Realsteuern, die im Ort festgelegt sind.
Finanzielle Aspekte der Gemeinde
Die Realsteuern in der Gemeinde sind wie folgt festgelegt: Die Grundsteuer A beläuft sich auf 350 %, die Grundsteuer B auf 330 % und die Gewerbesteuer auf 325 %. Die Zahlungstermine für diese Steuern sind vierteljährlich, jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Steuerjahres. Für Hundebesitzer fallen jährliche Gebühren von 35,00 € für jeden Hund an, der älter als vier Monate ist.
Darüber hinaus gibt es spezifische Gebühren für die Abwasserbeseitigung, die in der Gemeinde ebenfalls geregelt sind. So wird für die Einleitung von Frischwasser unterschiedliche Gebühren erhoben, abhängig von der Art der Einleitung. Für die Abwasserbeseitigung sind die Vorauszahlungen, sowie die Abrechnung zu bestimmten Terminen im Jahr festgeschrieben.
Die versammelten Mitglieder des Gemeinderats werden in der Sitzung nicht nur aktuelle Herausforderungen und Entwicklungen erörtern, sondern auch die Notwendigkeit des finanziellen Managements in einer sich ständig verändernden Umgebung im Blick behalten müssen. Laut Bundestag.de sind solche Themen für die Kommunalpolitik essenziell, um zukunftsfähige Lösungen zu entwickeln.