Werde Wahlhelfer: Dein Einsatz für die Kommunalwahlen 2026!
Freiwillige Wahlhelfer für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 gesucht. Informieren Sie sich über Aufgaben und Entschädigungen.
Werde Wahlhelfer: Dein Einsatz für die Kommunalwahlen 2026!
Am 08. März 2026 stehen in Deutschland die Kommunalwahlen an, gefolgt von möglichen Stichwahlen am 22. März 2026. In diesem Zusammenhang wird dringend zur Rekrutierung von freiwilligen Wahlhelfern aufgerufen. Diese Helfer sind essentiell für eine reibungslose Durchführung der Wahlen, wie Mintraching berichtet.
Der Dank der Kommunalverwaltungen gilt bereits den Wahlhelfern, die bei der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 unterstützt haben. Die Jugendlichen und Erwachsenen, die sich für den Wahlhelferdienst entscheiden, leisten einen wertvollen Beitrag zur Demokratie und tragen dazu bei, dass der Wahlprozess effizient und ordnungsgemäß abläuft.
Aufgaben und Organisation der Wahlhelfer
Die Wahlhelfer werden in Schichten abwechselnd eingesetzt. Dies bedeutet, dass nicht die vollständige Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr abgedeckt werden muss. In vielen Städten, wie zum Beispiel Offenbach, werden die Schichten so organisiert, dass die erste Schicht von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr und die zweite von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr läuft. Nach Ende der Schicht erfolgt die Auszählung der Stimmen, welche ab 18 Uhr beginnen kann und je nach Umfang der Wahlen mehrere Stunden in Anspruch nimmt, so der Aufruf von Ehrenamtssuche Hessen.
Zu den zentralen Aufgaben der Wahlhelfer zählen die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Ausgabe der Stimmzettel, sowie die Unterstützung von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung: Diese Aufgaben stellen sicher, dass die Wahl ohne Komplikationen abläuft. Auch die ordnungsgemäße Auszählung der Stimmen gehört zu den verantwortungsvollen Tätigkeiten, die von den Wahlhelfern erfüllt werden müssen, wie in den Informationen von Bundeswahlleiterin dargelegt wird.
Für die geleistete Arbeit erhalten die Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe der Entschädigung variiert je nach Funktion: Wahlvorsteher*innen und ihre Stellvertretung erhalten 60 Euro, Schriftführer*innen 55 Euro und Beisitzer*innen 50 Euro. Bei zusätzlichen Wahlen, wie der Stadtverordneten- und Ausländerbeiratswahl, erhöht sich die Entschädigung um 10 Euro.
Einweisung und Kontakt
Eine umfassende Einweisung der Wahlhelfer findet vor dem Wahltag statt. Für jede Schicht wird eine organisierte Verpflegung bereitgestellt. Engagierte Bürgerinnen und Bürger, die bereits in der Vergangenheit als Wahlhelfer gearbeitet haben, werden gebeten, sich erneut zu melden. Herr Steininger im Wahlamt steht für Rückfragen zur Verfügung unter der Telefonnummer 09406/9412-13 oder per E-Mail an buergerbuero@mintraching.de.
Der Aufruf, sich als Wahlhelfer zu melden, ist ein wichtiger Schritt in der Vorbereitung auf die Kommunalwahlen 2026. Engagierte Bürgerinnen und Bürger können nicht nur die Demokratie aktiv mitgestalten, sondern auch wertvolle Erfahrungen sammeln, die weit über den Wahlprozess hinausgehen.