Neues Parken-Gesetz: Pflicht zur Stellplatznachweis ab morgen!

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Am 16. Oktober 2025 tritt die Stellplatzsatzung in Brennberg in Kraft, um Stellplätze für Autos nachzuweisen und Klimaschutz zu fördern.

Neues Parken-Gesetz: Pflicht zur Stellplatznachweis ab morgen!

Ab dem 16. Oktober 2025 tritt in Brennberg die neue Stellplatzsatzung in Kraft. Diese Regelung führt eine Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge ein. Die Bekanntmachung der Satzung ist bereits erfolgt, jedoch konnten die dazugehörigen PDF-Dokumente über die Satzung nicht gelesen oder geöffnet werden, da sie leer sind. Für weitere Informationen kann die Bekanntmachung hier eingesehen werden.

Die Stellplatzsatzung ist eine lokale Bauvorschrift, die auf den Landesbauordnungen (LBO) basiert und für genehmigungspflichtige Bauvorhaben wie Neubauten, Umbauten oder Nutzungsänderungen gilt. In Deutschland können viele Bundesländer Kommunen ermächtigen, eigene Stellplatzsatzungen zu erlassen, mit Ausnahme von Berlin und Bayern. Die neue Satzung regelt unter anderem die Anzahl, Größe und Gestaltung von Stellplätzen für Autos sowie Abstellplätzen für Fahrräder.

Ziele der Stellplatzsatzung

Ein zentrales Ziel dieser Satzung ist die Entlastung des öffentlichen Straßenraums vom ruhenden Verkehr. Dies soll durch die Bereitstellung von Stellplätzen auf privatem Gelände erreicht werden. Die Regelungen stehen in engem Zusammenhang mit dem Parkraummanagement, das die Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Raum reguliert. Bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen gibt die EU Vorgaben für die LBOs vor, darunter auch die Anforderungen an Stellplätze für Pkw sowie Abstellplätze für Fahrräder.

Die nicht nur in Brennberg, sondern auch anderswo in Deutschland geforderte Richtlinie 2024/1275 verlangt beispielsweise mindestens zwei Fahrradabstellanlagen pro Wohneinheit. Diese Bestimmungen sind bis spätestens 2027 rechtskräftig in Deutschland umzusetzen. Weiterhin regelt die LBO die Errichtung von Stellplätzen, deren Anzahl sowie erforderliche Anpassungen bei Änderungen und Ablösezahlungen in Verbindung mit Stellplätzen.

Potenziale für den Klimaschutz

Die Stellplatzsatzungen bieten zudem Chancen für den Klimaschutz. Durch eine Verringerung der Pkw-Stellplatzvorgaben und die Förderung alternativer Verkehrsmittel soll die Minderung der Treibhausgasemissionen unterstützt werden. Besonders im Rahmen eines „Sustainable Urban Mobility Plan“ (SUMP) oder Verkehrsentwicklungsplans (VEP) können Stellplatzsatzungen besonders wirksam sein.

Um den Klimaschutz weiter voranzutreiben, entwickelt die zuständige Agentur zusätzliche strategische Instrumente. Hierzu zählen beispielsweise Musterformulierungen und Praxisbeispiele, die in einem Instrumentenkasten auf der Website des Klimaschutzes gesammelt werden. Bereits veröffentlicht sind Steuerungsinstrumente für städtebauliche Verträge und verbindliche Bauleitplanung, die ebenfalls zur Verbesserung der städtischen Infrastruktur und zur Reduktion von Pkw-Stellplatzanforderungen beitragen sollen.

Für detaillierte Informationen zur Satzung können Interessierte die offiziellen Dokumente der Stadt München hier nachlesen. Weitere aktuelle Meldungen und Entwicklungen rund um das Thema Klimaschutz und Stellplatzsatzungen finden sich auf der Plattform klimaschutz.de, die umfassende Informationen zu diesem Thema bereitstellt: Klimaschutz.de.