Neue Feuerwehrsatzung in Barbing: Was Bürger jetzt wissen müssen!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Am 12.11.2025 beschloss der Gemeinderat Barbing eine neue Satzung für Feuerwehrkostenersätze wegen Fahrzeugänderungen.

Neue Feuerwehrsatzung in Barbing: Was Bürger jetzt wissen müssen!

Am 12. November 2025 wurde in der Gemeinde Barbing eine neue Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren bekanntgegeben. Dies geschah im Zuge eines Beschlusses des Gemeinderats, der am 4. November 2025 gefasst wurde. Die Neufassung der Satzung ist notwendig geworden, um den Veränderungen im Bestand der Feuerwehrfahrzeuge Rechnung zu tragen.

Zu den relevanten Änderungen gehört die Anschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeugs LF20 für die Freiwillige Feuerwehr Sarching sowie die Umsetzung eines LF10 von der Freiwilligen Feuerwehr Sarching nach der Freiwilligen Feuerwehr Illkofen. Darüber hinaus wird ein Mannschaftstransportwagen (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Friesheim anerkannt. Diese Anpassen erforderten eine Neukalkulation der Pauschalsätze für die Abrechnungen.

Details zur neuen Satzung

Die neue Satzung sowie die dazugehörige Anlage, die die aktualisierten Pauschalsätze enthält, sind während der allgemeinen Geschäftszeiten im Rathaus von Barbing, Zimmer 5, zur Einsichtnahme bereitgestellt. Bürger*innen werden ermutigt, sich über die Neuerungen zu informieren.

Die Muster der Feuerwehrkostensatzungen, die in Bayern Anwendung finden, orientieren sich an aktuellen Standards und wurden von verschiedenen Gemeinden genutzt, um ihre eigenen Regelungen zu erstellen. Ein entsprechendes überarbeitetes Muster kann auf der Webseite des Bayerischen Gemeindetages heruntergeladen werden, um andere Kommunen bei der Umsetzung ähnlicher Regelungen zu unterstützen. Hierbei wird auf die Übersichtlichkeit und die Rechtmäßigkeit der Abrechnungen Wert gelegt, wie es auch in der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung der Gemeinde Lichtenstein dargelegt wird.

Auf den Websites Bayerischer Gemeindetag und Gemeinde Lichtenstein finden Interessierte weitere Informationen zu den Regelungen und Rahmenbedingungen der Feuerwehrkosten. Diese Dokumente sind hilfreich, um ein besseres Verständnis für die unterschiedlichen Ansätze in den Kommunen zu entwickeln.

Die aktuelle Neufassung zeigt somit ein beispielhaftes Vorgehen in der Gemeinde Barbing, um die Einsatzleistungen der Feuerwehr finanziell transparent zu gestalten und auf die neuesten Gegebenheiten anzupassen. Für eine geregelte Anwendung der Kostensätze ist es sinnvoll, die rechtlichen Grundlagen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um eine ordnungsgemäße und faire Kostenerstattung zu gewährleisten.