Ab Mai 2025: Digitale Passbilder revolutionieren Ausweisbeantragung!
Ab 1. Mai 2025 gelten neue Regelungen für Passbilder in Behörden. Erfahren Sie alles über das digitale PointID-System.

Ab Mai 2025: Digitale Passbilder revolutionieren Ausweisbeantragung!
Ab dem 1. Mai 2025 treten umfangreiche Neuerungen bei der Beantragung von Ausweisdokumenten in Kraft. Laut Informationen von Bach Donau sind papierbasierte Passbilder dann nicht mehr zulässig. Die Kommunen dürfen ausschließlich digitale Passbilder verwenden, die entweder von Fotostudios über gesicherte Übermittlungswege gesendet oder direkt in Behörden erstellt werden.
Ein zentraler Bestandteil dieser Neuerung ist das „PointID – Aufnahmesystem“ der Bundesdruckerei, das in Bürgerbüros eingesetzt werden soll. Dieses Aufnahmesystem ermöglicht die präzise Erfassung von biometrischen Lichtbildern, Fingerabdrücken und Unterschriften. Mit der neuen Technologie werden die Daten direkt im Bürgerbüro erfasst und erhöhen damit die Sicherheit, da Manipulationen vor der Einreichung ausgeschlossen sind. Der Kostenpunkt für die Fotoaufnahme beläuft sich auf 6,00 Euro, die zusammen mit den Gebühren für den Reisepass oder Personalausweis bezahlt werden können, wie Bundesdruckerei berichtet.
Technische Umsetzung und Sicherheitsstandards
Die digitale Bildübertragung wird durch eine cloudbasierte Lösung gemäß der Technischen Richtlinie TR-03170 des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) reguliert. Dies bedeutet, dass Fotodienstleister ab dem Stichtag ihre Fotos über eine zertifizierte Cloud an die Behörden übermitteln müssen. Die Anforderungen an diesen Prozess sind klar definiert und umfassen sowohl die Erfassung als auch die sichere Übertragung der Lichtbilder. Diese technischen Standards sollen sicherstellen, dass die Qualität und die Sicherheit der Ausweisdokumente erhöht werden, was auch im Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen vom 11. Dezember 2020 festgelegt wurde, wie das BSI angibt.
Ab dem 1. Mai 2025 müssen Lichtbilder digital erstellt und den Behörden sicher übermittelt werden. Bis dahin bleibt der bisherige Prozess noch bestehen, jedoch gelten für die Umstellung strenge Zertifizierungsvorgaben. Laut BSI müssen fotografierende Dienstleister sicherstellen, dass sie sich an die Vorgaben der TR-03170 halten und ihre Angebote nachweisen können.
Übergangsregelungen und zukünftige Entwicklungen
Für die Bürger gibt es jedoch eine Übergangsregelung, die vorerst bis zum 31. Juli 2025 gilt. In Ausnahmefällen dürfen weiterhin Papierlichtbilder akzeptiert werden. Dies ermöglicht es den Bürgern, gewohnte Abläufe schrittweise anzupassen, während gleichzeitig die Behörden mit der neuen Technologie ausgestattet werden. Die umfassende Einführung von PointID® wird im Laufe des Jahres 2025 erfolgen.
Insgesamt wird mit diesen Maßnahmen eine signifikante Verbesserung der Sicherheitsstandards und der Effizienz bei der Erstellung von Personalausweisen und Reisepässen angestrebt, was für die Bürger und die Verwaltung langfristige Vorteile verspricht.