Bürger aufgepasst: Neuwahl der Dorferneuerung in Aufhausen!
Am 18. November 2025 findet im Gemeindezentrum Aufhausen die Neuwahl der Vorstandsmitglieder für die Dorferneuerung Hellkofen-Niederhinkofen statt.
Bürger aufgepasst: Neuwahl der Dorferneuerung in Aufhausen!
Am 24. Oktober 2025 stehen wichtige Entwicklungen in der Gemeinde Aufhausen an. Die Eigentümer des Verfahrensgebietes der Flurneuordnung und Dorferneuerung Hellkofen-Niederhinkofen wurden zur Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter eingeladen. Die Veranstaltung findet am Dienstag, dem 18. November 2025, um 18:00 Uhr im Gemeindezentrum Aufhausen statt. Diese Einladung wird vom Amt für Ländliche Entwicklung in Tirschenreuth bekanntgegeben. Die Einsichtnahme in die Bekanntmachung und Ladung ist vom 3. November 2025 bis 17. November 2025 möglich, und zwar in der Verwaltungsgemeinschaft Sünching, Bauamt (Zimmer 1.03 im Obergeschoss) während der Dienststunden.
Die Flurneuordnung ist ein Verfahren, das in Deutschland unter anderem durch das Flurbereinigungsgesetz geregelt wird. Dieses Gesetz sieht vor, dass im Rahmen von Beteiligungsverfahren Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrungen bekanntgemacht werden. Das Amtsblatt für Ländliche Entwicklung erläutert, dass die Bekanntmachungen auch durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt werden können. Das Amt für Ländliche Entwicklung kann Flurbereinigungen anordnen, wenn dies notwendig und im Interesse der Beteiligten ist.
Projekte in der ländlichen Entwicklung
Flurbereinigungsverfahren sind in ganz Bayern verbreitet. Beispiele für aktuelle Projekte sind unter anderem die Dorferneuerungen in Wachenhofen, Aufkirchen und Rohr. In diesen Verfahren werden unter anderem Wertermittlungen festgelegt, um einen fairen Ausgleich zwischen den Teilnehmern zu gewährleisten. Die Ergebnisse dieser Wertermittlung sind entscheidend, um sicherzustellen, dass jeder Teilnehmer Land von gleichem Wert erhält. Dies wird unter anderem in den Paragrafen 27 bis 33 des Flurbereinigungsgesetzes festgelegt.
Die Realisierung der Landabfindungen steht immer im Kontext der betrieblichen Verhältnisse der Teilnehmer. Zu beachten sind hierbei die Umstände, die den Ertrag, die Benutzung und die Verwertung der Grundstücke beeinflussen. Ein wichtiger Aspekt ist, dass die neuen Grundstücke durch geeignete Wege zugänglich gemacht werden müssen, und dass Vorflut möglich sein sollte. Die Landabfindung sollte in der Art, Beschaffenheit und Bodengüte den alten Grundstücken entsprechen, sofern dies mit einer großzügigen Zusammenlegung vereinbar ist.
Verfahrensdetails und Schlussfolgerung
Für die Teilnehmer der Flurbereinigung sind diese Regelungen entscheidend, denn sie tragen zur Schaffung eines fairen und wirtschaftlich sinnvollen Grundstücksneuordnungsverfahrens bei. Die Flurbereinigungspläne fassen die Verfahrensergebnisse zusammen und beinhalten auch Nachweise über gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen. Ein Abschluss der Flurbereinigung erfolgt durch die Schlussfeststellung, die feststellt, dass keine Ansprüche mehr bestehen, während die Einstellung des Verfahrens angeordnet werden kann, wenn die Flurbereinigung nicht mehr zweckmäßig ist.
Insgesamt ist die bevorstehende Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder in Aufhausen ein weiterer Schritt in einem langen Prozess der ländlichen Entwicklung, der für alle Beteiligten von großer Bedeutung ist. Weitere Informationen und Details sind hier zu finden.