Widerspruchsrecht: Schützen Sie Ihre Daten vor Wahlweitergabe!
Erfahren Sie alles über Widerspruchsrechte von Wahlberechtigten in Wenzenbach zur Datenweitergabe – Infos und Kontakt.
Widerspruchsrecht: Schützen Sie Ihre Daten vor Wahlweitergabe!
Am 29. Januar 2026 veröffentlicht die Gemeinde Wenzenbach eine wichtige Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer persönlichen Daten. Diese Regelung ist eine Maßnahme zur Wahrung der Privatsphäre und basiert auf den Vorgaben des § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG).
Die Meldebehörde hat die Befugnis, Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskünfte aus dem Melderegister zu erteilen. Die Informationen, die bereitgestellt werden, umfassen die Vor- und Familiennamen, akademische Titel sowie die Anschriften der Wahlberechtigten. Diese Praxis findet im Zeitraum von sechs Monaten vor Wahlen oder Abstimmungen statt.
Datenschutz und Widerspruchsrecht
Ein zentraler Aspekt dieser Bekanntmachung ist das Recht der Betroffenen, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Dieses Widerspruchsrecht ermöglicht es den Wahlberechtigten, eine Übermittlungssperre einzurichten, um die Weitergabe ihrer Daten zu verhindern. Es ist zudem wichtig zu betonen, dass bereits vorher eingereichte Widersprüche weiterhin gültig bleiben. Es ist also keine erneute Notwendigkeit gegeben, einen weiteren Widerspruch einzureichen.
Die Informationen zu den Widersprüchen und die Kontaktmöglichkeiten sind klar festgehalten. Die betroffenen Wahlberechtigten können ihre Widersprüche direkt an die Gemeinde Wenzenbach richten. Die Kontaktadresse lautet:
- Gemeinde Wenzenbach
- Einwohnermeldeamt
- Hauptstraße 40
- 93173 Wenzenbach
- Telefon: 09407/309-121 oder -122
- E-Mail: einwohneramt@wenzenbach.de
Ein weiterer Punkt, der in diesem Zusammenhang erwähnt werden sollte, ist, dass das Lebensalter der Wahlberechtigten die Zusammensetzung der Gruppen bestimmt, die von der Meldebehörde informiert werden. Es wird jedoch ausdrücklich festgelegt, dass die Geburtstage der Wahlberechtigten nicht weitergegeben werden dürfen. Dies stellt sicher, dass sensible Informationen über die Wahlberechtigten geschützt bleiben.