Neuregelung der Wasserversorgung: Neue Satzung für Regensburg-Süd!
Am 29. Januar 2026 informiert Obertraubling über den neuen Erlass der Verbandssatzung zur Wasserversorgung im Landkreis Regensburg-Süd.
Neuregelung der Wasserversorgung: Neue Satzung für Regensburg-Süd!
Am 29. Januar 2026 wurde die neue Verbandssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung des Landkreises Regensburg-Süd veröffentlicht. Dieser Neuerlass, der am 27. November 2025 beschlossen und ebenfalls an diesem Datum ausgefertigt wurde, tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Regensburg erfolgte bereits am 19. Dezember 2025. Die Satzung wurde von Rainer Sinn, dem 2. Bürgermeister, unterzeichnet und in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes in Mintraching, Aukofener Str. 17, zur Einsichtnahme bereitgestellt.
Die Verbandssatzung kann darüber hinaus auf der offiziellen Homepage des Zweckverbandes unter www.wzv-regensburg.de abgerufen werden. Die Bekanntmachung, die die Details zur Satzung enthält, ist mit dem Datum 28. Januar 2026 datiert und wird zudem am 10. Februar 2026 aushängt. Der Aushang wird nach einer Frist bis zum 24. Februar 2026 abgenommen.
Wichtige Daten zum Neuerlass der Verbandssatzung
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 27. November 2025 | Beschluss und Ausfertigung der Verbandssatzung |
| 19. Dezember 2025 | Veröffentlichung im Amtsblatt |
| 01. Januar 2026 | Inkrafttreten der Verbandssatzung |
| 10. Februar 2026 | Aushang der Bekanntmachung |
| 24. Februar 2026 | Abnahme des Aushangs |
Der neue Erlass stellt einen wichtigen Schritt für die Wasserversorgung im Landkreis Regensburg-Süd dar und soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für die weiteren Aktivitäten des Zweckverbandes anpassen. Die Transparenz der Neuerungen wird durch die Bereitstellung der Informationen sowohl vor Ort in der Geschäftsstelle als auch online gefördert.