Bauausschuss-Sitzung: Neue Einfamilienhäuser in Sünching geplant!
Am 4. September 2025 tagt der Bau- und Umweltausschuss in Sünching. Themen sind Bauanträge und Verkehrswesen. Jetzt informieren!

Bauausschuss-Sitzung: Neue Einfamilienhäuser in Sünching geplant!
Die Gemeinde Sünching lädt am Donnerstag, den 04. September 2025, um 17:00 Uhr zu einer Sitzung des Bau- und Umweltausschusses ein. Diese findet im Sitzungssaal der Verwaltungsgemeinschaft Sünching, Schulstr. 26, im 1. Obergeschoss, statt. Die Tagesordnung umfasst verschiedene Punkte, darunter auch Bauanträge und den Straßenverkehr.
Ein wichtiges Anliegen der Sitzung ist der Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Straße Am Hopfengarten 11. Weiterhin wird die Beschilderung der Einmündung aus den neuen Baugebieten „Höhäcker II und III“ in die bestehende Gemeindeverbindungsstraße „Mitterweg“ thematisiert. Diese Bekanntmachung wurde am 28. August 2025 von Robert Spindler, dem ersten Bürgermeister der Gemeinde, unterzeichnet.
Bauanträge und Genehmigungsverfahren
Bevor mit dem Bau eines Hauses begonnen werden kann, sind bestimmte Genehmigungen erforderlich. Laut Bauratgeber Deutschland müssen Bauanträge beim zuständigen Bauamt oder der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Vor der offiziellen Antragstellung ist es ratsam, eine Bauvoranfrage zu stellen, um die Bebauungsmöglichkeiten des Grundstücks zu klären. Diese Schritte helfen, die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens zu sichern.
Das Bauantragsverfahren selbst basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen der Landesbauordnungen und des Baugesetzbuches. Diese regeln die Anforderungen an die Bauantragsunterlagen sowie die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörden und die Fristen für die Genehmigung. Zu den typischen Unterlagen, die für einen Bauantrag erforderlich sind, zählen unter anderem Bauzeichnungen, eine Baubeschreibung und Nachweise zur Standsicherheit sowie Brandschutz. Details hierzu finden sich auf Kanzlei Herfurtner.
Wichtige Unterlagen und Kosten
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Statikgutachten
- Nachweise zur Sicherheit (Brandschutz, Wärme- und Schallschutz)
Die Kosten für die Erstellung der Bauantragunterlagen setzen sich aus Architektenhonoraren und Gebühren der Baubehörde zusammen. Architektenhonorare variieren hierbei je nach Projekt. Es ist wichtig, dass alle Unterlagen vollständig eingereicht werden, um die Bearbeitungszeit des Antrags zu verkürzen. Diese kann in der Regel zwischen ein und sechs Monaten liegen, abhängig von der Bearbeitungszeit des entsprechenden Bauamts sowie der Komplexität des Bauvorhabens.
Zusammenfassend ist die sorgfältige Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen entscheidend für einen reibungslosen Ablauf im Bauantragsverfahren. Die Bürger der Gemeinde werden ermutigt, sich mit den Regularien vertraut zu machen und gegebenenfalls Fachleute zurate zu ziehen, um ihr Bauvorhaben erfolgreich umzusetzen. Alle Informationen zur bevorstehenden Sitzung und den aktuellen Bauanträgen finden sich unter Sünching Aktuelles.