Wasserversorgung in der Bergstraße: Bauarbeiten sorgen für Unterbrechungen!
In Ried bei Mering Schwaben findet am 2. September 2025 eine Unterbrechung der Wasserversorgung aufgrund von Bauarbeiten statt.

Wasserversorgung in der Bergstraße: Bauarbeiten sorgen für Unterbrechungen!
Am 2. September 2025 finden ganztägig Baustellenarbeiten in der Bergstraße Richtung Leitenweg statt, um die Wasserleitung zu erneuern. Diese Arbeiten führen zu einer mehrmaligen Unterbrechung der Wasserversorgung für die Anwohner der Bergstraße. Die Gemeindeverwaltung bittet die betroffenen Haushalte, ausreichend Wasservorräte anzulegen, da es zu mehrstündigen Ausfällen kommen kann. Zudem wird die Straße während der gesamten Arbeiten voll gesperrt, was auch bedeutet, dass die Anwohner der Häuser Leitenweg 1 bis 5 ihre Fahrzeuge außerhalb der Baustelle parken müssen.
Die Gemeindeverwaltung bedankt sich im Voraus für das Verständnis und die Geduld der Anwohner. Man hofft, dass die Fertigstellung der Straße bald näher rückt und die Behinderungen möglichst kurz gehalten werden können.
Anliegerrechte bei Straßenbaumaßnahmen
Die aktuellen Bauarbeiten werfen auch Fragen zu den Rechten der Anlieger auf. Laut Informationen der IHK Heilbronn-Franken verfügen Anlieger grundsätzlich über keine Ansprüche auf Entschädigung bei Straßenbaumaßnahmen, auch wenn diese ihre Wohn- oder Geschäftsräume beeinträchtigen. Ein Anspruch auf Entschädigung kann jedoch entstehen, wenn die Beeinträchtigungen als rechtswidrig, unverhältnismäßig oder als sogenanntes Sonderopfer eingeordnet werden.
Ein Sonderopfer liegt vor, wenn die Beeinträchtigungen so gravierend sind, dass sie ohne Entschädigung nicht zumutbar sind. Beispielsweise entschied das Oberlandesgericht Hamm in einem Fall, dass kein Entschädigungsanspruch bestand, als ein Hotel durch Straßenbaumaßnahmen den direkten Zugang zur Bundesstraße verlor, was zu Umsatzeinbußen führte.
In der Regel sind nur gravierende, existenzbedrohende Beeinträchtigungen geeignet, einen Entschädigungsanspruch zu begründen. Eine Verschlechterung der Umsätze allein rechtfertigt in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung, wie auch detaillierte Informationen des Bussgeldkatalogs verdeutlichen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Anwohner während der Bauarbeiten in der Bergstraße sowohl Geduld als auch eine informierte Haltung gegenüber ihren Rechten bewahren sollten. Während die Bauarbeiten den Alltag vorübergehend erschweren, wird eine nachhaltige Verbesserung der Infrastruktur angestrebt.