Zahlungserinnerung: Abwassergebühren bis 1. Oktober überweisen!

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Am 1. Oktober 2025 müssen die Abwassergebühren der Gemeinde Sinzing überwiesen werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Am 1. Oktober 2025 müssen die Abwassergebühren der Gemeinde Sinzing überwiesen werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.
Am 1. Oktober 2025 müssen die Abwassergebühren der Gemeinde Sinzing überwiesen werden, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Zahlungserinnerung: Abwassergebühren bis 1. Oktober überweisen!

Am 8. September 2025 steht die Fälligkeit der dritten Rate der Vorauszahlung für die Abwassergebühren in Sinzing bevor. Die Zahlung muss bis spätestens zum 1. Oktober 2025 eingehen. Höhe und Details der Vorauszahlung sind im Abrechnungsbescheid über die Benutzungsgebühren 2024, datiert auf den 21. Februar 2025, festgehalten. Alternativ kann ein separater Vorauszahlungsbescheid konsultiert werden, wie sinzing.de berichtet.

Für die Überweisung stehen folgende Bankverbindungen zur Verfügung:

  • Sparkasse Regensburg: IBAN: DE95 7505 0000 0111 5001 79, BIC: BYLADEM1RBG
  • Raiffeisenbank Sinzing: IBAN: DE66 7506 9078 0000 2212 01, BIC: GENODEF1SZV

Es ist wichtig, die Zahlung rechtzeitig zu tätigen, um Säumniszuschläge und Mahngebühren zu vermeiden.

Säumniszuschläge und Mahngebühren

Bei einer verspäteten Zahlung fallen Säumniszuschläge in Höhe von 1 % des rückständigen Betrages für jeden angefangenen Monat an, wie auch auf bwb.de erläutert wird. Der offene Betrag wird auf den nächsten durch 50 teilbaren Betrag abgerundet. Ein Beispiel macht die Regelung deutlich: Bei einer offenen Forderung von 325,86 Euro, die am 18. März fällig war und nicht bis zum 22. April gezahlt wurde, beträgt der Säumniszuschlag für zwei Monate insgesamt 6 Euro.

Zudem werden bei verspäteter Zahlung Mahngebühren fällig. Diese belaufen sich auf 1 % des angemahnten Betrages und sind auf volle 10 Euro abgerundet, mit einem Minimum von 5 Euro und einem Maximum von 150 Euro. Es ist wichtig zu beachten, dass es keinen Ermessensspielraum der Gemeinde bei der Erhebung dieser Gebühren gibt. Auch der Säumniszuschlag wird automatisch erhoben, ohne dass ein gesonderter Bescheid erforderlich ist.

SEPA-Lastschriftverfahren und Kontaktinformationen

Teilnehmer des SEPA-Lastschriftverfahrens müssen keine Überweisung vornehmen, da der Betrag automatisch abgebucht wird. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass das SEPA-Lastschriftmandat im Original vorliegt; Übertragungen per Fax oder E-Mail sind nicht zulässig, wie ebenfalls auf sinzing.de angegeben.

Für Fragen zur Zahlungsabwicklung können die Bürgerinnen und Bürger Manuela Stampfer unter der Telefonnummer +49 941 39602-31 oder per E-Mail an manuela.stampfer@sinzing.de kontaktieren. Für Veranlagungsfragen steht Sabine Berchtold unter +49 941 39602-33 oder sabine.berchtold@sinzing.de zur Verfügung.

In Mülheim an der Ruhr wird die sem GmbH mit dem Gebühreneinzug für Abwassergebühren betraut, wobei für die Begleichung im Lastschriftverfahren ebenfalls ein SEPA-Mandat erforderlich ist. Anfragen zur Zahlung können an die sem GmbH unter der Adresse Burgstraße 1, 45476 Mülheim an der Ruhr gerichtet werden. Weitere Informationen erhält man auch telefonisch unter 0208 / 4501-357 oder per E-Mail an abrechnung@sem-mh.de, wie auf cms.muelheim-ruhr.de beschrieben.