Öffentliche Mitgestaltung: Bebauungsplan Mühlbergstraße in Viehhausen!

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Am 22.09.2025 beginnt die öffentliche Beteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 in Viehhausen. Informieren Sie sich online!

Am 22.09.2025 beginnt die öffentliche Beteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 in Viehhausen. Informieren Sie sich online!
Am 22.09.2025 beginnt die öffentliche Beteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 in Viehhausen. Informieren Sie sich online!

Öffentliche Mitgestaltung: Bebauungsplan Mühlbergstraße in Viehhausen!

Am 22. September 2025 findet eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Planungen im Bauleitverfahren für die Mühlbergstraße in Viehhausen statt. Dies geschieht gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB). Die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 wird nun den Bürgerinnen und Bürgern zur Einsichtnahme und Kommentierung vorgelegt.

Die Unterlagen, die für die Diskussion zur Verfügung stehen, sind auf der offiziellen Website der Gemeinde Sinzing zugänglich. Interessierte können über die Rubriken Wirtschaft und Bauen direkt zu den entsprechenden Informationen gelangen. Die Erörterung der Planinhalte ist ein wichtiger Bestandteil, um sicherzustellen, dass die Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig informiert wird, wie sowohl dejure.org als auch gesetze-im-internet.de anmerken.

Beteiligungsprozess und Informationspflichten

Nach dem geltenden Baugesetz müssen die Informationen zur Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen umfassend kommuniziert werden. Dies gilt insbesondere auch für Kinder und Jugendliche, die ebenfalls als Teil der Öffentlichkeit angesehen werden. Unterschiedliche Lösungen zur Neugestaltung oder Entwicklung des Gebiets müssen berücksichtigt werden, um ein breites Spektrum an Meinungen und Anregungen zu ermöglichen.

Die Unterlagen zu den Bauleitplänen bedürfen einer Veröffentlichung für mindestens 30 Tage im Internet. Während dieser Zeit können Stellungnahmen von interessierten Bürgern abgegeben werden. Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen sind zu prüfen und die Ergebnisse müssen entsprechend mitgeteilt werden. Über diese Frist hinaus abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben, was die Bedeutung einer fristgerechten Teilnahme unterstreicht.

Zugang zu den Unterlagen

Die Gemeinde ist verpflichtet, zusätzliche Zugangsmöglichkeiten zu den Planunterlagen bereitzustellen, einschließlich öffentlicher Auslegungen. Außerdem ist sicherzustellen, dass Beteiligte elektronisch über die Veröffentlichung informiert werden. Die Bekanntmachung über die Internetseite sowie die Veröffentlichungsfristen müssen ortsüblich bekannt gemacht werden. Dies wird von den rechtlichen Vorgaben in dejure.org und gesetze-im-internet.de unterstützt.

Die aktuelle Beteiligung der Öffentlichkeit markiert einen bedeutenden Schritt im Planverfahren und bietet allen Interessierten die Gelegenheit, aktiv an der Gestaltung ihrer Umgebung teilzuhaben. Für weitere Informationen und Zugriff auf die Planunterlagen besuchen Sie bitte die offizielle Webseite der Gemeinde Sinzing.