Wahlhelfer dringend gesucht: Ihre Chance auf 80 Euro für den 8. März!

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Die Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg sucht Wahlhelfer für die Kommunalwahlen am 8. März 2025. Voraussetzungen und Kontaktinfos hier!

Wahlhelfer dringend gesucht: Ihre Chance auf 80 Euro für den 8. März!

Die Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg ruft zur Unterstützung für die bevorstehenden Kommunalwahlen am 8. März 2025 auf. Gesucht werden engagierte Wahlhelfer, die aktiv am demokratischen Prozess teilnehmen möchten. Interessierte Bürger haben die Möglichkeit, sich als Wahlhelfer zu melden und somit einen wichtigen Beitrag zu leisten.

Um als Wahlhelfer eingesetzt zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So ist es notwendig, die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates zu besitzen und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt zu sein, was bedeutet, dass die Bewerber am 8. März 2008 oder früher geboren sein müssen. Zudem müssen sie seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde Pielenhofen oder Wolfsegg wohnhaft sein. Des Weiteren dürfen sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Für Rückfragen stehen Susanna Hochholzer und Philipp Eichenseer-Dießl zur Verfügung, die unter den Telefonnummern 09409 8510 – 19 bzw. 09409 8510 – 23 oder per E-Mail kontaktiert werden können.

Aufgaben und Entschädigung für Wahlhelfer

Der Einsatz der Wahlhelfer ist vielseitig. Zu den Aufgaben gehört es, für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zu sorgen, Ruhe und Ordnung im Wahlraum zu gewährleisten, die Wahlberechtigung zu überprüfen und die Stimmzettel auszugeben. Auch die Zählung der Stimmen sowie die Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses zählen zu den Aufgaben des Wahlvorstands. Dies alles zeigt, wie wichtig die Rolle der Wahlhelfer im Wahlsystem ist, wie bundeswahlleiterin.de dokumentiert.

Für ihre Mithilfe erhalten Wahlhelfer eine Entschädigung, die oft als „Erfrischungsgeld“ bezeichnet wird. Diese Summe ist dazu gedacht, Essen und Getränke während des Wahlvorgangs zu finanzieren. Die Höhe des Erfrischungsgeldes variiert jedoch je nach Kommune. Zum Beispiel erhalten Wahlhelfende in Bielefeld pro Wahltag 80 Euro, während in Köln die Entschädigung zwischen 60 und 80 Euro schwankt. Zusätzlich gibt es Boni für spezielle Funktionen oder Schulungen, die durch verschiedene Städte angeboten werden.

Verpflichtung im Notfall

In Nordrhein-Westfalen kann, wenn nicht genügend Freiwillige zur Verfügung stehen, theoretisch eine Verpflichtung zur Teilnahme ausgerufen werden. Bisher wurde von diesem Recht jedoch noch nie Gebrauch gemacht, da die Kommunen in der Regel ausreichend Freiwillige finden. Im Notfall können zudem Mitarbeiter der Verwaltung um Unterstützung gebeten werden, um die Wahl ordnungsgemäß durchführen zu können, wie WDR berichtet.

Die aktive Mitwirkung als Wahlhelfer bietet nicht nur die Möglichkeit, demokratische Prozesse hautnah zu erleben, sondern auch einen wertvollen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Die Verwaltungsgemeinschaft Pielenhofen-Wolfsegg freut sich auf viele engagierte Persönlichkeiten, die die Demokratie unterstützen möchten.