Wichtige Sitzung des Schulverbands Laaber: Haushalt 2025 im Fokus!
Am 30.10.2025 um 15:00 Uhr findet im Rathaus Laaber eine Schulverbandsversammlung statt, um wichtige Haushaltsangelegenheiten zu besprechen.

Wichtige Sitzung des Schulverbands Laaber: Haushalt 2025 im Fokus!
Am 30. Oktober 2025 findet um 15:00 Uhr eine wichtige Sitzung der Schulverbandsversammlung im Sitzungssaal des Rathauses Laaber statt. Diese Sitzung wird öffentlich sein und ist für die Bürger von Laaber von großer Bedeutung. Die Tagesordnung umfasst mehrere entscheidende Punkte, darunter die Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils, die Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Stellungnahme zum Haushalt 2025 sowie die Vorlage der Jahresrechnung 2024 gemäß der bayerischen Gemeindeordnung (GO) und dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG). Weitere Themen sind die Bekanntgabe der freigegebenen Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung sowie verschiedene andere Angelegenheiten.
Der Schulverbandsvorsitzende Hans Schmid wird die Sitzung einleiten. Die Bekanntgabe zu dieser Sitzung erfolgte am 21. Oktober 2025, um den Bürgern ausreichend Zeit zur Verfügung zu stellen, um sich mit den Themen auseinanderzusetzen.
Haushaltssatzung 2025
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 wurde bereits am 17. Oktober 2024 von der Verbandsversammlung des Schulverbands Schröding beschlossen. Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und wurde vom Landratsamt Erding rechtsaufsichtlich geprüft. Es ist wichtig zu betonen, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, was den Prozess der Bekanntmachung vereinfacht. Die offizielle Bekanntmachung erfolgt durch die Niederlegung in der Geschäftsstelle, die sich in Steinkirchen befindet. Hier wird der Haushaltsplan auch während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitgestellt.
Gemäß Artikel 65 der bayerischen Gemeindeordnung müssen Haushaltssatzungen ohne genehmigungspflichtige Bestandteile frühestens einen Monat nach Vorlage an die Rechtsaufsichtsbehörde veröffentlicht werden. Dies stellt sicher, dass alle relevanten Informationen für die Bürger zugänglich sind, während die Aufsicht über die Finanzen gewahrt bleibt.
Die öffentliche Zugänglichkeit der Dokumente ist ein wichtiger Aspekt dieses Prozesses. In den allgemeinen Geschäftsstunden können die interessierten Bürger die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan einsehen, was Transparenz und Rechenschaftspflicht fördert.
Zusammengefasst steht die bevorstehende Sitzung und die bestehenden Haushaltsregelungen im Zeichen einer transparenten und verantwortungsbewussten Finanzpolitik, die für die örtliche Gemeinschaft von entscheidender Bedeutung ist. Die genannten Termine und Vorgaben verdeutlichen das Engagement der Verantwortlichen für eine ordnungsgemäße Durchführung ihrer Pflichten im Rahmen der Gemeindeorganisation.