Neutraubling: Stadtrat genehmigt spektakuläre Bauprojekte!

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Am 4. Dezember 2025 beschloss der Neutraublinger Stadtrat wichtige Bau- und Finanzierungsanträge für die Stadtentwicklung.

Neutraubling: Stadtrat genehmigt spektakuläre Bauprojekte!

Am 4. Dezember 2025 fand eine öffentliche Sitzung des Stadtrats von Neutraubling statt, in der bedeutende Beschlüsse gefasst wurden. Die Sitzung begann mit der Eröffnung, der Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift vom 20. November 2025. Bei dieser Versammlung wurden mehrere Anträge behandelt, die für die zukünftige Entwicklung der Stadt von erheblicher Relevanz sind. So erhielten die Anträge der KRONES AG sowie der PE Haid GmbH auf Baugenehmigungen jeweils das gemeindliche Einvernehmen, was positive Signale für das Stadtwachstum sendet.

Speziell wurde der Antrag der KRONES AG zur Erweiterung des Logistikgebäudes in der Hartinger Straße 2 genehmigt. Des Weiteren wurde der Neubau „Die Stadthäuser am Haidpark“ auf den Baufeldern V und VI beschlossen, wobei eine Bedingung an den Antrag geknüpft war: Ein konkreter Maßnahmenplan zum Erhalt der angrenzenden Kastanienbäume musste vorgelegt werden. Dies zeigt das Engagement der Stadt, auch bei Neubauprojekten die ökologischen Gegebenheiten zu berücksichtigen.

Weitere Beschlüsse und Finanzen

Ein weiterer wesentlicher Punkt der Sitzung war die Billigung des Rechenschaftsberichts zur Jahresrechnung 2024. Der Stadtrat beschloss darüber hinaus den 1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2025, dessen Satzung erlassen wurde. Dies ist ein Indikator für die finanzielle Planungssicherheit der Stadt im kommenden Jahr.

Außerdem wurde die Beantragung des Jahresantrags 2026 zur Städtebauförderung beschlossen. Diese Fördermaßnahmen sind entscheidend für die finanzielle Unterstützung städtebaulicher Projekte und ermöglichen es den Kommunen, strukturelle Verbesserungen vorzunehmen. Ähnlich relevant ist die Entscheidung zur Verlängerung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes, die bis zum 31. Dezember 2027 verlängert wurde. Gemäß den Bestimmungen im Baugesetzbuch benötigen bestimmte Vorhaben innerhalb eines Sanierungsgebiets die schriftliche Genehmigung der Gemeinde, was die demokratische Einbindung der Bürger und deren Interessen bekräftigt (dejure.org).

Städtebauförderungsprogramm und seine Bedeutung

Die Städtebauförderung des Bundes unterstützt seit mehr als 50 Jahren die nachhaltige Stadtentwicklung in Deutschland. Im Bundeshaushalt 2024 stehen hierfür 790 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderprogramme zielen darauf ab, Innenstädte und Ortszentren zu stärken sowie sozial benachteiligte Quartiere zu stabilisieren und aufzuwerten. Diese Förderungen sind besonders relevant für Kommunen wie Neutraubling, die sich in Transformationsprozessen befinden und auf die Herausforderungen des Klimawandels reagieren müssen (bmwsb.bund.de).

Im Jahr 2024 fokussiert das Förderprogramm unter anderem auf die Programme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Darüber hinaus wird im Kontext der Städtebauförderung ein Augenmerk auf klimarelevante Maßnahmen gelegt, die Voraussetzung für die Förderfähigkeit sind.

Die Umsetzung dieser Beschlüsse und die Inanspruchnahme der Fördermittel werden unmittelbaren Einfluss auf die infrastrukturelle sowie soziale Entwicklung Neutraublings haben und die Lebensqualität der Bürger nachhaltig verbessern.