Neues Lichtbild-System im Rathaus Köfering: Einfacher zur ID!

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Ab dem 2. September 2025 können Bürger in Köfering biometrische Lichtbilder für Ausweisdokumente im Rathaus aufnehmen lassen.

Ab dem 2. September 2025 können Bürger in Köfering biometrische Lichtbilder für Ausweisdokumente im Rathaus aufnehmen lassen.
Ab dem 2. September 2025 können Bürger in Köfering biometrische Lichtbilder für Ausweisdokumente im Rathaus aufnehmen lassen.

Neues Lichtbild-System im Rathaus Köfering: Einfacher zur ID!

Ab dem 2. September 2025 haben Bürger und Bürgerinnen in Köfering die Möglichkeit, biometrische Lichtbilder für ihren Personalausweis oder Reisepass direkt im Rathaus anfertigen zu lassen. Dieser neue Service, der eine Gebühr von 6,00 Euro zusätzlich zur Dokumentengebühr erfordert, wird durch das innovative System PointID® der Bundesdruckerei ermöglicht. Es erlaubt die medienbruchfreie Erfassung von Gesichtsbild, Fingerabdrücken und Unterschriften, was den gesamten Vorgang erheblich vereinfacht.

Für die Aufnahme der Lichtbilder können die Bürger wählen, ob sie den neuen Service im Rathaus nutzen oder lieber zu einem Fotodienstleister gehen. Diese Dienstleister sind ab dem 1. Mai 2025 verpflichtet, die aufgenommenen Bilder digital über ein zertifiziertes Cloud-System an die Behörde zu übermitteln. Papierbasierte Passbilder werden zukünftig nicht mehr für die Beantragung von Ausweisdokumenten akzeptiert.

Verbesserte Sicherheitsstandards

Das PointID®-System bietet dabei nicht nur einen flexibleren Prozess, sondern verbessert auch die Sicherheit. Die neuen Verfahren stellen sicher, dass die Lichtbilder nicht vor der Einreichung manipuliert werden können, was die Qualität der Sicherheitsdokumente insgesamt erhöht. Die Implementierung des Systems ist Teil der grundlegenden Reformen, die durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, welches am 11. Dezember 2020 veröffentlicht wurde, eingeleitet wurden.

Mit diesen Reformen wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die die digitalen Sicherheitsmaßnahmen für die Übertragung von Lichtbildern an Behörden regelt. Dabei bleibt der bisherige Prozess bis zum 1. Mai 2025 bestehen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Ab diesem Datum müssen alle Lichtbilder digital erstellt und sicher an die Behörden übermittelt werden, was durch die Technische Richtlinie BSI TR-03170 auch streng geregelt ist.

Einheitliche Standards und Zertifizierungen

Die Technische Richtlinie TR-03170 legt Anforderungen für die zertifizierte Übermittlung biometrischer Lichtbilder fest. Hierbei werden sowohl Anforderungen an die Cloud-Dienste als auch an die verwendete Software definiert. Um den hohen Datenschutzanforderungen der heutigen Zeit gerecht zu werden, müssen die Anbieter der entsprechenden Dienste eine Zertifizierung durch das BSI nachweisen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass alle übermittelten Daten gemäß den strengen Richtlinien verarbeitet werden.

Die neue Regelung zur Lichtbildaufnahme und -übermittlung zielt nicht nur darauf ab, die Effizienz zu erhöhen, sondern auch das Vertrauen der Bürger in den Umgang mit sensiblen persönlichen Daten zu stärken. Informationen zur Zertifizierung und zur Nutzung der neuen Verfahren sind bereits auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat verfügbar.

Die schrittweise Einführung des PointID®-Systems in den verschiedenen Behörden wird im Laufe des Jahres 2025 erfolgen. Bis dahin haben Bürger und Bürgerinnen die Möglichkeit, noch auf die alternativen Methoden der Lichtbildaufnahme zurückzugreifen, sofern sie diesen vorgegebenen Standards entsprechen.

Für weitere Einzelheiten über die Neuerungen und deren Hintergründe können interessierte Bürger die Informationsseiten der Gemeinde Köfering, der Bundesdruckerei sowie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik besuchen.